Die Staatsduma (russisches Parlamentsunterhaus) hat vorgeschlagen, juristische Personen wegen eines groben Verstoßes gegen das Mediengesetz in Bezug auf ausländische Agenten mit einer Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen Rubel (mehr als 70.000 Euro) zu belegen.
Die Autoren des Gesetzentwurfs sind der Chef des Verfassungsausschusses des Föderationsrates (russisches Parlamentsoberhaus), Andrej Klischas, und der Vorsitzende des Staatsduma-Ausschusses für Gesetzgebung, Pawel Krascheninnikow.
Natürlichen Personen werden somit eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Rubel (mehr als 1400 Euro) oder bis zu 15 Tage Administrativhaft drohen. Die Geldstrafe für Amtspersonen soll 200.000 Rubel (über 2800 Euro) betragen.
Die entsprechenden Strafen werden verhängt, falls mehrmals (mehr als zweimal im Jahr) gegen das Gesetz über Massenmedien mit den jüngsten Abänderungen verstoßen wird.
Der Gesetzentwurf soll im Jahre 2018 in der ersten Lesung behandelt werden.
Der russische Präsident Wladimir Putin hatte am 25. November ein Gesetz unterzeichnet, dem zufolge aus dem Ausland finanzierte Medien unter Umständen als Auslandsagenten eingestuft werden können.
Am 15. November hatte die Staatsduma ein Gesetz verabschiedet, dem zufolge aus dem Ausland finanzierte Medien in Russland als Auslandsagenten anerkannt werden dürfen. Gemäß dem Gesetz wird das russische Justizministerium die Entscheidung darüber treffen, welche konkreten Medien zu den Auslandsagenten zählen sollen.
Quelle: Sputnik