Nun platzte das Letzte an Ursula von der Leyens Angriff auf die Soldaten der Bundeswehr. Der schwere materielle und persönliche Schaden für Bundeswehr und Betroffene bleibt. Nur für UvdL gilt ein automatischer Freispruch für jedes Vergehen im Amt.
Wegen seiner angeblich terroristischen Vorhaben hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen den größten Bundeswehrskandal ausgelöst. Oberleutnant Franco A. soll Kopf einer Terrorzelle in der Bundeswehr gewesen sein und Anschläge geplant haben. Jetzt wurde auch Franco A. aus der seit April andauernden Untersuchungshaft entlassen.
„Unstimmigkeiten“ rechtfertigen keine Haft
Der Bundesgerichtshof entschied, es liege kein dringender Tatverdacht der Vorereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor. Es gebe zwar belastende Indizien, aber: „Aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten ist es derzeit jedoch nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereite.“
Franco A. hatte sich in einem Flüchtlingslager als Syrer ausgegeben; sein Französisch wurde als Beweis für seine Identität genommen. Er kassierte Flüchtlings-Gehalt; sein Bett im Sammellager, jedenfalls das fiel auf, blieb unbenutzt. Auf dem Wiener Flughafen wurde er verhaftet, wie er eine Pistole aus einem Versteck nahm, in die er sie selbst gelegt hatte. Franco A. war Oberleutnant bei dem deutsch-französischen Jägerbattaillon in Illkirch.
Angeblich war Franco A. Kopf einer Verschwörung, aber nicht lange: Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hob schon im Frühsommer den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten des Oberleutnants auf. Nach dem Haftbefehl wurde auch diesem Beschuldigten zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats ließ sich aber der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten.
Und nun auch Franco A., der „Kopf“ der Terrorzelle, die keinen Körper hat.
Das Haltungsproblem der Ministerin
Von Franco A. und anderen vermeintlichen Vergehen hat Ursula von der Leyen ein „Haltungsproblem“ der Bundeswehr abgeleitet und die Truppe unter Nazi-Verdacht gestellt. Spinde von Offizieren wurden wie alle Kasernen nach Nazi-Symbolen durchsucht. Gefunden wurde eine Fettpresse mit Hakenkreuz, ein paar alte Wehrmachtserinnerungen und ein Bild des früheren Verteidigungsministers und späteren Bundeskanzlers Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform.
Alle Vorwürfe von der Leyens, auch wegen sexuellen Missbrauchs und anderer Straftaten sind längst in sich zusammen gefallen – nur sie blieb als Ministerin im Pannenkabinett Merkel unangetastet. Sie hat angeblich verantwortliche Offiziere in den Vorruhestand versetzt, deren Karrieren wie Ruf zerstört und den Steuerzahler geschädigt. Alle Hintergründe finden Sie hier im oben gezeigten Artikel.
Nun steht Franco A. vermutlich auch Haftentschädigung zu. Wird sie an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überwiesen, von dem er als Syrer einen Flüchtlings-Sold bezogen hat?
Zweierlei ist sicher: Ursula von der Leyen wird keinen Penny zum notwendigen Schadensersatz für die von ihr ausgelösten Hetzjagd auf Soldaten zahlen müssen. Sie ist ja Ministerin unter Angela Merkel, und insofern von jeder politischen, moralischen, pekuniären und sonstigen Verantwortung vorweg befreit. Der Weg in das nächste Amt steht ihr offen, in dem sie möglichst noch größere Schäden anrichten kann.
Quelle: Ttichyseinblick