Russisches Verfassungsgericht: Wahlbeschränkungen für Verurteilte müssen in Kraft bleiben

Das russische Verfassungsgericht hat erklärt, dass es das Gesetz, das ein zehnjähriges Teilnahmeverbot an Wahlen für Personen mit laufenden Strafurteilen festlegt, nicht ändern wird. Einzelne Richter könnten jedoch abweichende Meinungen zu diesem Thema äußern.

Diese Entscheidungen sind endgültig und können nicht überdacht werden. Die demokratische Natur des Systems des Verfassungsgerichtshofes erlaubt es jedoch Richtern, die mit ihren Kollegen nicht einverstanden sind, ihre Meinung schriftlich zu äußern, und diese Stellungnahme zusammen mit dem Text des Urteils des Verfassungsgerichtshofes veröffentlichen. […] Nichts anderes. Die Meinung eines einzelnen Richters, der bei der Abstimmung in der Minderheit war, kann das Schicksal des Dokuments nicht ändern», heißt es im Text einer Erklärung der Pressestelle des Gerichts.

Das Kommentar erfolgte, nachdem das Verfassungsgericht am 9. November seine früheren Urteile bestätigte, wonach Personen mit strafrechtlichen Verurteilungen wegen schwerer Straftaten für 10 Jahre nach der Verbüßung ihrer Strafen oder der offiziellen Anerkennung als abgelaufen nicht mehr zur Wahl gestellt werden dürfen. Das Gesetz wurde von Sergei Kasakow, einem ehemaligen Leiter der Stadtverwaltung im Gebiet Brjansk, angefochten. Kasakow wurde 2008 wegen Bestechung zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt und konnte sich deshalb bei den Kommunalwahlen 2014 und 2015 nicht als Kandidat registrieren lassen.

Zusammen mit dem Urteil im Fall Kasakow veröffentlichte das Verfassungsgericht den Minderheitenbericht eines seiner Richter, Konstantin Aranowski, in dem es hieß, dass eine Bewährungsstrafe ein Hinweis darauf sei, dass das Verbrechen nicht schwerwiegend sei, und Verurteilte mit Bewährungsstrafen deshalb das Recht auf die Teilnahme an Wahlen behalten sollten. In der selben Erklärung schrieb Aranowski, dass seine Meinung nicht auf den Fall Kasakows zutreffe, weil diese Person wegen Bestechung verurteilt wurde, nachdem sie eine Wahl gewonnen hatte.

Dieser letzte Teil des Minderheitenberichts machte viele Rechtsexperten und Reporter darauf aufmerksam, dass sich Aranowskis Minderheitenbericht nicht auf den Fall bezog, über den er herausgegeben wurde, sondern auf die Situation mit dem selbsternannten Anti-Korruptions-Blogger und Oppositionskandidat Aleksei Nawalny. Navalny hat seine Absicht angekündigt, für die Präsidentschaft im März 2018 zu kandidieren, kann dies aber rechtlich nicht tun, da ihm Ende 2014 eine fünfjährige Bewährungsstrafe für die Unterschlagung von etwa 500.000 US-Dollar vom internationalen Kosmetikunternehmen Yves Rocher verhängt wurde.

Am Mittwoch dieser Woche ordnete ein Bezirksgericht in Moskau Nawalnys Unterstützer dazu an, einem Mann 50.100 Rubel (ungefähr 726 Euro) zurückzuzahlen, der behauptete, dass er das Geld Nawalnys Präsidentschaftskampagne zwar spendete, aber nachdem der Transfer abgeschlossen war, erfuhr, dass das russische Gesetz die Teilnahme des Aktivisten verbiete, an den Wahlen teilzunehmen.

Quelle: RT

 

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