Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Deutschland mehr Asylanträge bearbeitet als in den restlichen 27 EU-Ländern zusammen. Gab es in der Bundesrepublik 357.625 sogenannte «Entscheidungen», so beläuft sich diese Zahl im Rest der EU-Staaten auf 199.405.
Wie die Tageszeitung Welt in ihrer Montagsausgabe unter Berufung auf Zahlen des EU-Statistikamts Eurostat berichtet, wurde von Januar bis Juli 2017 über 357.625 Asylanträge in Deutschland entschieden. Zum Vergleich: In der gesamten übrigen EU seien 199.405 Anträge behandelt worden. In beiden Fällen sei nur die Zahl der Erstanträge erfasst worden.
Noch höhere Zahlen nennt das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nach dem 388.201 Asylanträge behandelt worden seien. Im Durchschnitt würden damit rund 15.000 Flüchtlinge pro Monat seit April 2016 nach Deutschland kommen. Viele davon reisten unerlaubt aus anderen Staaten nach Deutschland weiter. Was die Zahlen eindeutig belegen: Deutschland ist weiterhin mit Abstand das beliebteste Zielland für Migranten.
Wenn es um neu registrierte Asylsuchende geht, waren es laut dem Bundesinnenministerium 15.170 im Oktober dieses Jahres. Im September gab es 14.688 Registrierungen, im August waren es 16.312. Die meisten Schutzsuchenden kamen aus Syrien, dem Irak und der Türkei, die damit vor Afghanistan auf dem dritten Platz liegt. In der Zeit von Januar bis Oktober 2017 haben rund 187.000 Personen in Deutschland Asyl beantragt.
Immer mehr Klagen gegen Asylbescheide
Wie der Radiosender «NDR Info» berichtet, klagen immer mehr Flüchtlinge gegen ihren Asylbescheid und sind damit erfolgreich. Im ersten Halbjahr 2017 seien Asylbewerber gegen fast jede zweite Entscheidung des BAMF vor Gericht gezogen. Zum Vergleich: 2016 sei nur gegen jeden vierten Bescheid geklagt worden.
Dem Bericht zufolge gaben die deutschen Gerichte von Januar bis Juli 2017 mehr als jedem vierten Kläger recht. Im gesamten Vorjahr war dies nur bei etwas mehr als jedem zehnten Kläger der Fall. Damit steigen auch die Kosten für Asylklagen, denn im Falle der Niederlage muss BAMF die Gerichtskosten tragen. Bis zum 21. November habe das Bundesamt 19.093.259 Euro für Gerichtskosten in Asylangelegenheiten ausgegeben, heißt es in der Antwort des BAMF auf Fragen von «NDR Info». Die Ausgaben für 2017 liegen damit schon jetzt 7,8 Millionen Euro über den Gesamtkosten von 2016.
Quelle: RT