Soll die Industrie verpflichtet werden, deutschen Sicherheitsbehörden Hintertüren für Lauschangriffe auf private Autos, Computer und Smart-TVs offen zu lassen? Genau dies sieht Thomas de Maizière in einem Antrag vor.
Lauschangriffe auf alle private Geräten, die eine Internetverbindung haben – und das durch offene digitale Einfallstore? Dies will anscheinend der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundes hervor, die auf der Innenministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Leipzig diskutiert werden soll. Der RedanktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete.
Der Antrag unter dem Namen „Handlungsbedarf zur gesetzlichen Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung nach §§ 100c und 100f StPO“ sehe vor, dass das Ausspionieren durch den „Einsatz technischer Mittel gegen Einzelne“ erweitert werden soll. Dazu sollen große Konzerne und Produzenten von IT-Sicherungssystemen verpflichtet werden, Hintertüren für Sicherheitsbehörden offen zu lassen.
Grund für Antrag: Probleme bei verdeckter Überwindung von Sicherheitssystemen
Grund für das Vorpreschen des Innenmisters seien Probleme bei der „verdeckten Überwindung von Sicherheitssystemen“, zitiert das RND aus der Beschlussvorlage.
Ermittlern und Geheimdiensten falle es zunehmend schwer, Abhörwanzen einzubauen und zu verstecken. So seien modernen Schließanlagen von Autos so abgesichert, dass die Inhaber bereits bei kleinsten Erschütterungen übers Internet darüber informiert werden würden.
Dieser Automatismus soll laut de Maizière unterbunden werden. Dazu sollen Autokonzerne ihre Programmierprotokolle offenlegen.
Gesetzesänderung soll „technikoffen“ formuliert werden
Doch damit nicht genug: Laut RND soll die geplante Gesetzesänderung „technikoffen“ formuliert werden, „um eventuelle künftige Entwicklungen mit erfassen zu können“.
Das bedeutet, dass alle Geräte die mit dem Internet verbunden sind, für Lauschangriffe benutzt werden dürfen. Heutzutage könnte es praktisch alles sein: private Tablets und Computer und alles im Rahmen des „Internets der Dinge“ – von digitalisierten Küchenmaschinen bis zu Smart-TVs und digitalisierten Lampen. Das Ausspionieren dürfte aber weiterhin nur mit einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden.
Private Computer dürfen bei Hacker-Angriffen ausgeschaltet werden
Neben Lauschangriffen sollen Sicherheitsbehörden laut einem „Fachkonzept zum Takedown von Botnetzen“ auch ermächtigt werden, bei Hacker-Angriffen private Computer runterzufahren und private Daten abzugreifen – angeblich um auf diese Weise die Nutzer vor Hackern zu warnen.
Sollten sich Online-Provider dagegen sperren, seien für sie weitreichende Strafen vorgesehen, heißt es in laut RND im Papier.
„Frontalangriff auf digitale und physische Sicherheit aller Bürger“
Die Pläne seien ein „Frontalangriff auf die digitale und physische Sicherheit aller Bürger“, sagte der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Frank Rieger. Das Portal „Netzwerkpolitik“ berichtete.
Die Software-Hintertüren würden es ermöglichen, dass künftig jedes Alltagsgerät zu einer Wanze gemacht werden könnte. „Und ein Zugriff auf die IT eines modernen Autos bedeutet Gefahr für Leib und Leben: ein buchstäblicher Kill-Switch“, so Rieger weiter.
Überwachungsstaat Deutschland befürchtet
Auch Volker Tripp von der „Digitalen Gesellschaft“ kritisiert laut „Netzwerkpolitik“ den Antrag des derzeitigen Innenministers. Solle de Maizière Erfolg haben, werde es „„keinerlei Privatsphäre, keinerlei Rückzugsraum und keinerlei Unbefangenheit“ mehr geben – Deutschland würde dann zu einem Überwachungsstaat werden.
„Staatlicher Zugriff auf alles, jedes und jeden“
Der „technikoffene Ansatz“ der Beschlussvorlage könnte dem Innenministerium einen „staatlichen Zugriff auf schlichtweg alles, jedes und jeden“ ermöglichen, befürchtet der Chef des Branchenverbands Bitkom Bernhard Rohleder.
Gegenüber „Netzwerkpolitik“ fordert er eine Debatte, denn ein so weitreichender Eingriff dürfe nicht handstreichartig erfolgen.
Wir brauchen eine schnelle, aber auch sorgfältige Abwägung darüber, wo wir die Privatsphäre im Zweifelsfall der allgemeinen Sicherheit opfern – und wo wir ganz bewusst allgemeine Sicherheitsrisiken eingehen, um die Privatsphäre Einzelner zu schützen“, so der Bitkom-Chef.
Hacker könnten Hintertüren missbrauchen
Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Ulrich Schellenberg hat ähnliche Bedenken. Eine Überwachung müsse verhältnismäßig sein. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn unabhängig von Verdachtsmomenten bei praktisch jedem Bürger Einfallstore für mögliche Lauschangriffe eingebaut werden.
Zudem bestehe die Gefahr, dass diese Hintertüren von Hackern missbraucht werden könnten, so Schellenberg.
Sprecher des Innenministeriums: Keine Zugriffe auf Mikrofone in Rechnern oder in Smart-TVs
Hersteller sollten zur Öffnung von Hintertüren verpflichtet werden, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber „Spiegel“-Online. Besonders sollten die Konzerne bei der Überwindung von Warnanlagen helfen. In diesem Jahr seien bereits 25 Fälle von Überwachungsmaßnahmen daran gescheitert.
Es sollten aber keine Zugriffe auf Mikrofone in Rechnern oder in Smart-TVs ermöglicht werden, so der Sprecher weiter.
Quelle: Epochtimes