In Österreich beschäftigt ein markantes Kapitel der Zeitgeschichte weiterhin die Gerichte. Es geht um das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn, das nach aktueller Rechtslage enteignet wurde. Die frühere Besitzerin will gegen diesen Entscheid, den der österreichische Verfassungsgerichtshof im Juni bestätigte, vorgehen. Ihr Anwalt wird im Lauf der kommenden Woche eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einbringen.
Presseberichten zufolge betrachtet der Rechtsvertreter der Frau die Enteignung als Verletzung der Menschenrechte. Er brachte zudem in der vergangenen Woche beim Landesgericht Ried einen Antrag auf Festsetzung der Entschädigungszahlung eingebracht, da der Ex-Besitzerin des Hauses die ihr von der Republik zugesprochenen 310.000 Euro zu wenig sind.
Die Prüfung des Falles durch den EGMR könne Jahre dauern. Mit einer baldigen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Auch der vom Innenministerium angekündigte Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Gebäudes liegt vorerst deshalb erst einmal auf Eis.
Hitlers Geburtshaus war den ehemaligen Eigentümern 1952 zurückgegeben worden. Der österreichische Staat mietete sich ein und nutzte das Gebäude für verschiedene Zwecke, zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog im Jahr 2011 aus, seither steht das Haus leer.
Im Vorjahr kam das Innenministerium – nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin – zu dem Schluß, daß eine Enteignung notwendig sei, um eine Nutzung des Hauses im Sinne einer „nationalsozialistischen Wiederbetätigung“ ausschließen zu können. Dafür wurde eigens ein Gesetz beschlossen, das im Januar dieses Jahres in Kraft trat.
Quelle: Zuerst!