Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 60 Euro haben drei Türsteher in Braunschweig erhalten. Die Behörden verlangen obendrauf noch einmal zusätzliche 28,50 Euro an Gebühren. Die Stadt wirft ihnen vor, Diskogänger wegen ihrer ethnischen Herkunft den Eintritt verwehrt zu haben.
Am 1. April haben Testpersonen der Verwaltung überprüft, ob ihnen „wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion der Einlaß verwehrt wird“. Von den sechs untersuchten Diskotheken ließen nur zwei die Testpersonen ohne weiteres hinein.
Bei zwei der Diskotheken gab es allerdings sachliche Gründe, bei der einen fand eine Abi-Party, bei der anderen eine schwul-lesbische Party statt. Die Testpersonen gehörten zu keinem der beiden Personenkreise, an denen sich die Partys wendeten. In den anderen zwei Clubs will die Verwaltung den Vorwurf der ethnischen Auswahl der Diskogäste nachgewiesen haben.
Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Geldstrafe bestraft werden. Ob die Türsteher gegen die Bescheide vor Gericht ziehen, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Zuerst!