Krim-Turbinen: Siemens zeigt sich zu Rückzahlung bereit

Der deutsche Technologiekonzern Siemens erklärt sich bereit, 150 Millionen Euro für die auf die Krim gelieferten Turbinen zurückzuzahlen, wenn er die Anlagen zurück bekommt.

Wie ein Siemens-Vertreter am Donnerstag im Moskauer Schiedsgericht sagte, sind sich alle Seiten darüber im Klaren, was die Erklärung des Deals für nichtig bedeute. Beide Seiten sollten alles zurückgeben, was sie erhalten hätten. Die Gasturbinen seien außerdem nach ihren Charakteristika und wegen der Klimabedingungen nur für die Taman-Halbinsel bestimmt gewesen. Er könne nicht verstehen, warum die Beklagten meinten, die Lieferung sei aus politischen Gründen untersagt worden. Das sei keine politische Frage, so der Vertreter.

Gerichtsentscheidung

Das Schiedsgericht in Moskau wies am Donnerstag die Gegenklagen von Siemens und zwei Tochterunternehmen des russischen Konzerns Rostec zurück. Medienberichten zufolge lehnte das Gericht die Forderung von Siemens, die Turbinen zurückzugeben, sowie das Gesuch von Rostec ab, das Verbot für die Beförderung der Anlagen von der Halbinsel Taman aus dem Vertrag zu nehmen.

Noch ist unklar, ob die Seiten den Gerichtsbeschluss anfechten werden. Vonseiten des Konzerns Rostec heißt es indes, das Urteil sei vernünftig und gerecht, man erwarte seine Begründung.

Schwerpunkte der Debatte

Zuvor hatte Siemens vier Turbinen an die Rostec-Tochter OAO Technopromexport für ein Projekt auf der Halbinsel Taman verkauft, das letztendlich nicht umgesetzt wurde. Das Unternehmen ging pleite und verkaufte die Anlagen an eine andere Rostec-Tochter – die OOO Technopromexport, die sie für zwei im Bau befindliche Dampfkraftwerke auf der Krim modernisierte.

Die Vertragssumme ist im Laufe des Gerichtsverfahrens nicht bekannt gegeben worden. Es wurde aber berichtet,  OAO Technopromexport habe die Turbinen für 152,4 Millionen Euro an OOO Technopromexport weiterverkauft.

Siemens behauptet nun, die Turbinen seien rechtswidrig auf die Krim gebracht worden. Rostec räumt hingegen ein, die Turbinen auf dem Sekundärmarkt gekauft, tiefgreifend modernisiert und mithilfe russischer Technologien umgebaut zu haben.

Der russische Vizeenergieminister Andrej Tscheresow teilte am Donnerstag mit, zwei der vier Turbinen seien schon auf der Krim installiert, die Inbetriebnahme der zwei weiteren Turbinen erfolge bis Jahresende.

Gegenklagen

Der deutsche Konzern bestreitet den zweiteiligen Deal zwischen Siemens Gas Turbines Technologies und der Rostec-Tochter OAO Technopromexport vom 10. März 2015 sowie zwischen OAO Technopromexport und OOO Technopromexport“ vom 16. Oktober 2015.

Siemens fordert die Rückgabe der Anlagen. Technopromexport reichte daraufhin eine Gegenklage ein: Das russische Unternehmen forderte, drei Punkte des Liefervertrags mit Siemens für nichtig zu erklären.

Wie der Siemens-Vertreter erläuterte, sieht eine der Vertragsbestimmungen das Recht von Siemens Gas Turbines Technologies vor, aus dem Vertrag auszusteigen, wenn seine Abwicklung gegen die antirussischen Sanktionen der EU (die die Lieferung von Stromanlagen auf die Krim verbieten) verstößt. Im Vertrag sei festgelegt, dass die Turbinen nur auf die Taman-Halbinsel geliefert werden sollten und der Kunde sich verpflichte, sie nicht auf der Krim zu installieren.

Die Anwälte der russischen Unternehmen behaupten wiederum, die Vertragsbedingungen widersprächen dem russischen Recht, den Prinzipien des einheitlichen Wirtschaftsraums und der Warenverkehrsfreiheit auf dem Territorium Russlands.

Siemens Gas Turbines Technologies gehört zu 65 Prozent der Siemens AG und zu 35 Prozent dem russischen Kraftanlagenbauer Silowyje Maschiny (Power Machines).

Quelle: Sputnik

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