Der Chef der Berliner Aktivistengruppe «Zentrum für politische Schönheit» (ZPS) Philipp Ruch darf sich laut Informationen des MDR dem Wohnhaus der Familie von Alternative für Deutschland-Politiker Björn Höcke (45) nicht mehr als 500 Meter nähern. Das sogenannte Mahnmal darf gleichwohl weiterhin begutachtet werden.
Aktivistengruppen Chef #PhilippRuch vom #ZentrumfürPoltischeSchönheit, darf sich Wohnhaus von Familie #Höcke nicht nähern. Laut #FamiliengerichtHeiligenstadt muss er 500 m Abstand halten. Damit kommt Ruch auch nicht mehr in seine Wohnung im Nachbarhaus Höckes.
— MDR THÜRINGEN (@mdr_th) December 14, 2017
Demnach wurde vom Familiengericht Heiligenstadt einer einstweiligen Verfügung von der Ehefrau des Politikers stattgegeben. Zur Begründung hieß es, ihre eigenen und die Persönlichkeitsrechte der Kinder seien verletzt.
Für den ZPS-Chef bedeutet die Gerichtsentscheidung allerdings auch, dass er seine Wohnung im Nachbarhaus nicht mehr betreten darf. Gegen diesen Beschluss will der Künstler nun juristisch vorgehen.Die Kunstinitiative hatte das Grundstück neben dem Wohnhaus der Familie Höcke eigenen Angaben zufolge im Januar angemietet. Ende November stellten sie die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals auf.
https://youtu.be/1j5pQppCwmU
Quelle: Tag24