Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe nicht derartige Privatscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Es widersprach damit einer Entscheidung aus München.
Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 ließ sich der Mann vor einem geistlichen Gericht in Syrien scheiden, indem er eine einseitige Erklärung zum Ende seiner Ehe abgab. Der Präsident des Oberlandesgerichts München erkannte diese «Privatscheidung» unter Berufung auf EU-Vorgaben an.
Der EuGH entschied jedoch, die einschlägige EU-Verordnung — Rom-III-Verordnung genannt — sei hier nicht maßgeblich. Die Verordnung erfasse nur Ehescheidungen, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen würden.
Die eigentliche Entscheidung in dem Fall liegt nun beim Oberlandesgericht München. Dort hatte die Ehefrau den Beschluss des Gerichtspräsidenten angefochten.
Quelle: RT