Der Regierungssprecher Mohammad Bagher Nobacht sagte: «Die iranische Regierung erkennt das Protestrecht gemäß der Staatsbürgerrechte und Verfassung. In diesem Sinne differenzieren sich Unruhestifter und Protestler voneinander».
via IRNA
Nobacht teilte am Dienstag auf seiner wöchentlichen Pressekonferenz mit: «Laut der Verfassung besteht die Grenze zwischen Agitationen und Proteste darin, eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit zu vermeiden».
Die Konfrontation mit den Unruhestifter sollte auch im Rahmen der Verfassung sein, führ er fort.
Der Regierungssprecher stellte fest, dass zwei Themen «Protest» und «Agitation» voneinander getrennt werden sollten. «Laut der Charta der Staatsbürgerrechte und den Prinzipien der nationalen Sicherheit auf der Basis der Verfassung verhaltet die Regierung sich».
Auf der Basis der Staatsbürgerrechte haben die iranischen Bürger das Recht, ihre Stimme und Botschaft zu Gehör der Verantwortungsträger des Landes zu bringen, fügte er hinzu.
«In einigen Fällen begrüßte die Regierung die Versammlungen. Es wurde Gespräche mit den Verantwortungsträgern des Landes auch geführt. Die Regierung hat versprochen, alles, was sie kann, zu tun», erinnerte er daran.
Seit 28. Dezember fand in verschiedenen Städten im Iran Demonstration statt. Zunächst richteten sich die Proteste gegen hohe Preise und Arbeitslosigkeit, aber durch Missbrauch von Unruhstifter haben die Demonstrationen politische Töne angenommen.