Wegen eines islamfeindlichen Tweets der deutschen AFD-Politikerin Beatrix von Storch sind zahlreiche Strafanzeigen wegen möglicher Volksverhetzung gegen sie gestellt worden.
Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch erhitze mit ihrem Hass-Tweet die Gemüter, hieß es. Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft wegen möglicher Volksverhetzung eingegangen. Den Tatbestand regelt der Paragraf 130 Strafgesetzbuch. Demnach droht demjenigen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, der den öffentlichen Frieden stört.
Von Storch hatte sich in einem Tweet darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte. «Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch», schrieb von Storch. «Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?»
Die Staatsanwaltschaft prüft indes auch mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel.
Quelle: ParsToday