Rangelei in Kandel: Trauermarsch wurde zu Protest für ein „buntes Deutschland“

Beim Trauermarsch in Kandel kam es zu Rangeleien zwischen Trauermarsch-Teilnehmern und Demonstranten. Mehrere Menschen mit bunten Regenschirmen demonstrierten bei der Trauerfeier für ein «buntes Deutschland».

Kandel, Rheinland-Pfalz,  9.134 Einwohner, irgendwo zwischen Karlsruhe und Landau in der Pfalz und nahe der französischen Grenze: Ein Mädchen des Ortes wurde erstochen, Mia Valentin, 15 Jahre alt, Schülerin.

Für die Familie schien es ein ganz normales Weihnachten 2017 zu werden. Am 1. Weihnachtsfeiertag gab es noch eine gemeinsame Familienfeier mit Verwandten beim örtlichen Griechen. Einen Tag später war Mia tot. Der Onkel des Mädchens erinnert sich gegenüber der „Bild“ an den Moment, als Mias Vater ihn anrief:

Mein Schwager rief mich gestern an und weinte ins Telefon: ‚Mia ist umgebracht worden.’“

(Mias Onkel, Jürgen S., 55)

Die 15-Jährige wurde von ihrem Ex-Freund erstochen, einem afghanischen Migranten, minderjährig, angeblich. Abdul Mobin Dawodzai lernte Mia in der Schule in Kandel kennen, wo er, falls die von ihm selbst gemachten Altersangaben tatsächlich unwahr sind, niemals hätte sein dürfen. Mia verliebt sich in den geheimnisvollen Fremden. Doch nach wenigen Monaten war es aus, das Mädchen machte Schluss. Doch das Verhängnis nahm seinen Lauf. Laut dem mittlerweile vorliegenden vorläufigen Obduktionsergebnis wurde das Mädchen mit mehreren Messerstichen verletzt, einer davon traf ihr Herz und war tödlich, berichtete der „Focus“.

Trauermarsch und „bunte“ Demonstranten

Im Gedenken an die Ermordete wurde am Dienstag nach Neujahr ein stiller Trauermarsch organisiert, auf private Initiative, nichts Offizielles, das gab es schon am Vortag, in der Kirche, mit Prominenz und polizeilich abgesichert.

Die Lokalzeitung „Rheinpfalz“ berichtete, dass der Schweigemarsch um 18 Uhr am Drogeriemarkt, dem Tatort, startete und nach einer Runde durch die Innenstadt dorthin zurückkehrte. 400 Menschen sollen gestartet sein, weitere schlossen sich im Verlauf des Marsches an. Der Organisator sprach von gezählten rund 600 Teilnehmern.

Zwischenzeitlich hatten sich am Tatort jedoch Menschen mit bunten Schirmen postiert, die offenbar auf die Ankunft der schweigenden Menschen warteten, um „für ein buntes Deutschland“ zu protestieren.

Ein Marschteilnehmer, der der EPOCH TIMES anonym (auch schon eine Aussage für sich) seine Erlebnisse in Kandel schilderte, meinte, dass es sich linke Antifa-Anhänger gehandelt habe. Imad Karim, deutsch-libanesischer Regisseur und ebenfalls Marschteilnehmer sieht schwere Zeiten auf Deutschland zukommen.

So geschah es im Kleinen auch in Kandel, direkt dort vor dem Tatort. Die „Rheinpfalz“ berichtet von einem Augenzeugen, der angab, dass ein „Vermummter aus den Reihen des Marsches“ versucht habe, den „Gegendemonstranten die Schirme abzunehmen“ und vermutete laut „Welt“einen Teil der Marschteilnehmer in der rechten Szene. Die Polizei vor Ort versuchte zu schlichten:

Die Mahnwache wollte für ein ‚buntes Deutschland‘ demonstrieren.“

(Thomas Sommerrock, Sprecher der Polizeidirektion Landau)

Der „Welt“ gegenüber sagte Sommerrock: „Es war eine höchst emotionale Stimmung. Der Schweigemarsch fand es fehl am Platz, in der aktuellen Situation für diesen Zweck zu demonstrieren“, so der Behördensprecher.

Also Linke gegen Rechte? Polizeisprecher Sommerrock wollte beides nicht bestätigen:

Sowohl der Schweigemarsch als auch die Mahnwache waren vielfältige Gruppen. Ganz normale Bürger, die ihre Trauer teilen wollten. Auf verschiedene Art und Weisen.“

(Sommerrock, Polizeisprecher)

Doch woher kamen die Unstimmigkeiten zwischen den Menschen, wenn es doch alles „ganz normale Bürger“ waren, die noch dazu alle offenbar dem ermordeten Mädchen gedenken wollten?

Minderjährige Männer

Viele Asylbewerber geben an, Minderjährige zu sein. Warum? Hussein Khavari, der angeklagte Mörder und Vergewaltiger der Freiburger Medizinstudentin Maria Ladenburger (19) hat eine einfache und logische Antwort darauf: „Ich sagte aber, dass ich erst 16 sei, um eine bessere Unterbringung zu bekommen, und um in die Schule gehen zu können“, so der Afghane zur Altersangabe bei seiner Einreise ohne Papiere im November 2015. Überprüft wurden diese Angaben nicht.

Ein Zahngutachten bestätigte während des laufenden Prozesses ein Alter von 25,8 Jahren. Bei einem gerichtlichen Anruf auf der Nummer von Khavaris Mutter im Iran, ging plötzlich der von ihm totgesagte Vater an den Apparat.

Nach dessen Angaben sei der „Junge“ schon 33 Jahre alt. In Freiburg lebte er bei einer ahnungslosen Pflegefamilie. Dort ging der Mann auch zur Schule. Das Jugendamt hatte kaum Kontakt zu ihm. Im Verlauf des Prozesses kam ebenfalls heraus, dass der „Junge“ bereits mehrfach vergewaltigte und wegen Mordversuch im Gefängnis saß.

Auch der Mörder von Mia, Abdul Mobin D. könnte ein solcher Fall sein. Er gab bei seiner illegalen Einreise im April 2016 sein Geburtsdatum mit dem 1. Januar 2002 an, Papiere hatte er keine bei sich. Sein Einreisealter demnach: 14 Jahre.

Angeblich soll der afghanische Mörder und Ex-freund von Mia (15) selbst erst 15 Jahre alt sein. Der Vater des Mädchens bezweifelt dies. Den Behörden kamen aber offenbar keine Zweifel am Alter des jungen Migranten.

Derzeit gehen die Behörden davon aus, dass der Täter minderjährig ist. Der „Landkreis Germersheim“ veröffentlichte in einer Pressemitteilung, dass „im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt am 2. Mai 2016“ eine Altersfeststellung durch „Inaugenscheinnahme“ und durch ein ärztliches „Erstscreening“ vorgenommen wurde. Die Varianz sei +/- 1 Jahr. Dabei werden die „radiologischen Untersuchungen, der Handwurzel, des Gebisses oder des Schlüsselbeins“ begutachtet, wie das BAMF schreibt.

Laut einem Bericht der „Welt“ sollen gar 43 Prozent der Altersangaben von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Migranten unwahr sein. Doch diese Zahl umfasst nur jene, denen man den Betrug nachweisen konnte, denn die auf ihren eigenen Aussagen beruhenden Altersangaben der ohne Papiere eingereisten jungen Migranten werden nur im Zweifelsfall medizinisch geprüft. Bei Hussein Khavari und Abdul Mobin D. war dies nicht der Fall.

„Insel der Zuversicht“ in Wörth

Wie auch immer, Abdul Mobin D. besuchte der Pressemeldung nach während seiner Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis Germersheim vom Mai 2016 bis September 2017 die Schule in Kandel, wo Mia V. ihn kennenlernte. Dort wurden „die Stärken und Ressourcen, aber auch die Entwicklungsbedarfe des ‚Uma“ ermittelt.

Wie „Rheinpfalz“ in einem weiteren Artikel berichtet, soll der junge Afghane zu dieser Zeit wahrscheinlich in einem Haus des DRK in Wörth untergebracht gewesen sein, welches den Namen „Insel der Zuversicht“ trägt und ehemals ein Hotel war. Der zuständige ehrenamtliche Projektleiter Heiner Butz verwies auf Redaktions-Anfrage auf die Staatsanwaltschaft und meinte, er könne sich dazu nicht äußern.

Da geht noch mehr …

Anschließend kam Abdul Mobin D. nach Neustadt an der Weinstraße. Hart dürfte dem jungen Mann der Auszug aus der „Insel“ nicht gefallen sein. Wie auch immer seine Erwartungen wohl waren, in Neustadt sollten sie wohl erfüllt worden sein. Laut Informationen der „Rheinpfalz“ sollte es sich um eine Jugend-Wohngruppe des freien Trägers „MIO Kinder- und Jugendhilfe“ in Maikammer gehandelt haben, der zwei solche in Neustadt unterhält.

Der dem jungen Afghanen und drei weiteren jungen Migranten angedachte Platz war demnach ein 190 Quadratmeter großes „schönes Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus und Garage“, wie es vom Träger offenbar beschrieben wurde.

Der Minderjährige wechselte im September 2017 in eine Einrichtung nach § 34 SGB VIII zu einem freien Träger in eine betreute Jugend-Wohngruppe außerhalb des Landkreises Germersheim. Diese bietet einen wesentlich kleineren, altersgerechten Rahmen (nur 4 Plätze) mit einer hohen Betreuungsdichte und wurde im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte als mittelfristige adäquate Hilfeform als notwendig (aufgrund des Beziehungsangebots und des kleinen Settings) und geeignet (aufgrund der Trainingsmöglichkeiten zur Verselbständigung) eingerichtet.“

(Landkreis Germersheim)

Dies bedeute laut dem Landkreis: eine WG, vier Jugendliche, drei Bezugserzieher als pädagogische Betreuer, Schulbesuch und 40 Wochenstunden im Direktkontakt betreut, Rufbereitschaft der Betreuer rund um die Uhr, 24/7. Alles in allem ein übliches Konzept für Jugendliche ab 15 Jahren.

Fest steht auch, dass weder das Jugendamt noch die Betreuer etwas von der kriminellen Entwicklung im Leben des Abdul Mobin D. mitbekommen haben wollen: nichts von den Nachstellungen gegenüber Mia und ihrer Familie, nichts von der Anzeige, nichts von der Gefährderansprache durch die Polizei …

Zu keiner Zeit gab es für die Mitarbeiter des Jugendamtes oder für die Mitarbeiter der Einrichtung Indizien, die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse.“

(Landkreis Germersheim)

Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung stellt man sich allerdings irgendwie anders vor – vielleicht ein Fall für politische Diskussionen. Und auch um eine routinemäßige Altersfeststellung bei jungen Migranten ist längst schon ein politischer Streit entbrannt.

Weiterhin wurde bekannt, dass der Asylantrag von Abdul Mobin D. bereits im Februar abgelehnt wurde. Damit reiht er sich in die traurige Serie abgelehnter Asylbewerber, die anschließend und noch vor ihrer Abschiebung schwere Straftaten begingen: der Regensburger Prostituierten-Killer, der Bonner Camping-Vergewaltiger, der islamistische Barmbeker Edeka-Killer, der vom IS dirigierte Ansbach-Bomber oder der Afghane, der eine afghanischen Christin in Prien am Chiemsee vor den Augen ihrer Kinder (5, 11) die Kehle aufschlitzte, vor dem Lidl-Markt.

Ein „mutmaßlicher“ Täter

In vielen Medien wird der Täter als „mutmaßlich“ bezeichnet, was laut „Duden“ bedeutet: „aufgrund bestimmter Tatsachen, Anzeichen möglich, wahrscheinlich“ oder aber auch „angeblich“, im Sinne von „wie behauptet wird; vermeintlich; nicht verbürgt“, so das deutsche Nachschlagewerk.

Möglicherweise will mancher mit dieser Formulierung die Unschuldsvermutung gegenüber einem Täter wahren, der nach diesen Überlegungen erst durch die Verurteilung zu einem solchen wird.

Andere fragen vielleicht: Wieso mutmaßlich. Es gibt doch zahlreiche Zeugen, die nicht mutmaßlich sondern tatsächlich gesehen haben, dass Abdul D. zustach.

Quelle: Epochtimes

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