Die Frage nach der Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen ist umstritten. Einige junge Asylbewerber versprechen sich Vorteile davon, sich als minderjährig auszugeben, bezüglich ihres Asylverfahrens und ihrer Unterbringung und Versorgung.
Zusätzlich angeheizt wird die öffentliche Debatte durch schockierende Kriminalfälle. Im Oktober 2016 hatte Hussein K. in Freiburg eine junge Studentin missbraucht und dann bewusstlos in einem Fluss liegen lassen, wo sie schließlich ertrank. Er galt als minderjährig, schnell wurde jedoch bekannt, dass Hussein K. zur Tatzeit mindestens 19 Jahre alt war.
Ende Dezember vergangenen Jahres wurde die 15 Jahre alte Mia K. in ihrem Heimatort Kandel von ihrem Ex-Freund erstochen. Der war ein Jahr zuvor als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen – doch schnell wurde auch sein Alter in Frage gestellt. Auch wenn Fachleute inzwischen ausschließen, dass der Afghane volljährig ist: Die Forderungen nach einer gesetzlichen medizinischen Altersüberprüfung von jungen Flüchtlinge wurden lauter. Möglich sind zum Beispiel Röntgen- oder Genitaluntersuchungen.
Medizin kann das Alter nicht fehlerfrei feststellen
Doch gegen diese Forderung regt sich auch Protest. Drei Vereine verurteilten die gesetzliche medizinische Altersüberprüfung in einer gemeinsamen Stellungnahme vehement und bezeichneten sie als „Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache“. Verfasst wurde die Stellungnahme von Vertretern der „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.“ (IPPNW), dem „Bundesverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ (Munf) und dem „Deutschen Kinderhilfswerk“ (DKHW).
Ihr Hauptargument:Die Medizin sei nicht in der Lage, das Alter von Menschen fehlerfrei festzustellen. Der Kinder- und Jugendarzt Thomas Nowotny, ein Mitglied der IPPNW, sagte dazu: „Ich kann die Politiker verstehen, die sagen, sie wollen jetzt irgendetwas versprechen, aber das können wir Ärzte leider nicht einhalten. Und wir können auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, ob jemand volljährig ist, oder nicht.“
Im Zweifel für die Minderjährigkeit
In ihrer Stellungnahme beriefen sich die Vereine zudem auf eine Einschätzung der Ethikkommission von 2016. Darin empfahl die Kommission, dass zugunsten des Betroffenen entschieden werden müsse, wenn kein klares Ergebnis vorliege. Soll heißen: Im Zweifel für die Minderjährigkeit.
Ihre Lösung: Zuerst sollten alle vorliegenden Identitätsdokumente der Flüchtlinge ausgewertet werden. Im zweiten Schritt sollen Pädagogen der Jugendhilfe das Alter über das Äußere einschätzen. Wenn die Bewertung des Äußeren jedoch nicht ausreicht und keine Papiere vorhanden sind, weichen die Vereine wieder von ihren Forderungen ab: In diesem Fall halten auch sie eine medizinische Untersuchung für sinnvoll.
IPPNW ist umstritten
Vor allem der IPPNW wurde für diese Forderungen harsch kritisiert: Der österreichische Allgemeinarzt Dr. Ernst Rudolf wirft ihm eine „radikale politische Gesinnung“ vor, weil das Vereinsmitglied Thomas Nowotny eine Menschenkette organisiert hatte, um gegen Abschiebungen nach Afghanistan zu protestieren.
Auch das Hauptargument der Stellungnahme, das Alter könne medizinisch nicht einwandfrei festgestellt werden, tat Rudolf schlichtweg als „falsch“ ab. Die IPPNW reagierte schriftlich auf die Vorwürfe: Statt der deutschen Ärzteschaft, auf die sich der Verein bezieht, jegliche Kompetenz abzusprechen, solle Rudolf lieber endlich Beweise vorlegen, dass seine Verfahren zur sicheren Feststellung der Volljährigkeit geeignet sind.
Quelle: Focus