Polnische Reparationsforderungen: Jetzt will Warschau US-Gerichte einschalten

In Teilen der polnischen Regierung haben hartnäckige Deutschenhasser das Sagen. Jetzt erwägt Polen nach Angaben seines Botschafters in Berlin allen Ernstes, vor amerikanische Gerichte zu ziehen, um von Deutschland Reparationszahlungen wegen Schäden im Zweiten Weltkrieg zu erzwingen.

Aus Archiven werde gegenwärtig Material zusammengetragen, das das Ausmaß der damaligen Verwüstungen belege, sagte Botschafter Andrzej Przylebski in einem Interview des Deutschlandfunks. Außerdem konsultiere man Länder mit ähnlichen Ansprüchen, sagte der Botschafter.

Bei einer Klage vor einem US-Gericht könnte sich Polen an Forderungen ehemaliger Zwangsarbeiter orientieren, die erstmals vor zwanzig Jahren vor US-Gerichten mit Sammelklagen Entschädigung für erlittenes Unrecht während der NS-Diktatur verlangt hatten. Im Jahr 2000 beschloß Deutschland die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, in den Staat und Wirtschaft je fünf Milliarden Mark einzahlten. Weitere Klagen in den USA wurden daraufhin abgewiesen.

Polen hat in jüngster Zeit wiederholt Reparationsforderungen an die Adresse der Bundesrepublik gerichtet. Die Bundesrepublik hat sie stets zurückgewiesen mit dem Argument, Polen habe 1953 auf Forderungen verzichtet. Spätestens mit dem Abschluß des Zwei-Plus-Vier-Vertrages von 1990 seien etwaige Reparationsansprüche untergegangen, heißt es in einem Gutachten von Rechtsexperten des Bundestages. Demgegenüber waren im September Rechtsexperten des polnischen Parlaments zu der Einschätzung gelangt, daß Polen Forderungen stellen könne. Der Verzicht Polens vom Jahr 1953 sei verfassungswidrig und ungültig, heißt es in ihrem Gutachten, weil Polen damals auf Druck der Sowjetunion gehandelt habe.

Nicht bestätigt wurden unterdessen Berichte, wonach die Bundesregierung jetzt den wirtschaftlichen Wert der nach 1945 Polen zugeschlagenen deutschen Ostgebiete taxieren läßt, um erforderlichenfalls eine Gegenrechnung präsentieren zu können.

Quelle: Zuerst!

loading...