Die Forderung aus Frankreich, Russland solle Altschulden aus der Zarenzeit begleichen, hat vor Gericht laut Experten überhaupt keine Chance, schreibt der digitale Informationsdienst Sputnik Deutschland.
Die Frage der Altlasten aus der Zarenzeit sei von Russland und Frankreich längst geklärt worden, sagte Sergej Chestanow, Experte für Bank- und Finanzwesen an der Russischen Akademie für Volkswirtschaft und öffentlichen Dienst.
„Der ehemalige russische Ministerpräsident Viktor Tschernomyrdin hat seinerzeit mit den Franzosen vereinbart, dass sie 400 Millionen US-Dollar bekommen und im Gegenzug auf ihre Forderungen aus den Staatsanleihen des Russischen Kaiserreichs verzichten. Das ist vertraglich festgehalten worden. In 2000 hat Moskau dann die letzte Rate dieses Betrags an Frankreich überwiesen“, so der Experte im Gespräch mit dem Portal „rueconomics“.
Der Hintergrund dieses Streits ist der, dass die Bolschewiki nach der Machtübernahme 1917 sich geweigert hatten, Verbindlichkeiten des Zarenreichs zu bedienen. Erst der Sowjetpräsident Michail Gorbatschow griff diese Frage wieder auf und erzielte entsprechende Vereinbarungen, zunächst mit den Briten. Dann handelte Premierminister Tschernomyrdin die Abmachung mit Frankreich aus.
Einige Franzosen – Halter der Staatsanleihen aus Zarenzeiten – meinen jedoch, Russland schulde ihnen immer noch über 50 Milliarden Dollar, schreibt das Portal. „Solche Forderungen kommen immer wieder mal auf und sind aus völkerrechtlicher Sicht nichts Ungewöhnliches. Doch in der Praxis wird solchen Forderungen selten entsprochen“, erklärt der Finanzexperte Chestanow. „Und da die Frage mit Frankreich auf zwischenstaatlicher Ebene schon geklärt ist, wird es ohnehin völlig unmöglich sein, sie gerichtlich durchzusetzen.“
Wer jetzt die bestehenden Verträge ändern wollte, würde „einen gefährlichen Präzedenzfall“ riskieren, sagt der Analyst. „Insofern wird Frankreichs Vorstoß keine besonderen Folgen nach sich ziehen.“
Dies bestätigen übrigens die Erfahrungen der Bundesrepublik: „Jedes Jahr wieder werden von Deutschland Reparationszahlungen gefordert. Doch es gelten nun mal bestimmte Abkommen, die einst geschlossen wurden.“ So werde es auch den französischen Eignern russischer Staatsanleihen aus der Zarenzeit ergehen: „Sie können es natürlich, die Altschulden auf gerichtlichem Weg von Russland einzufordern. Was sie damit aber höchstwahrscheinlich erreichen werden, ist, dass sie die Gerichtskosten übernehmen müssen“, so der Analyst.
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