Die Strafprozessordnung soll reformiert werden. Die Reform betreffe vor allem so genannte „Umfangsverfahren, die die Gerichte zunehmend vor zeitliche, personelle und organisatorische Herausforderungen stellen“.
Das Bundesjustizministerium plant einem Medienbericht zufolge eine Reform der Strafprozessordnung, um Mammutverfahren wie den NSU-Prozess in München zu straffen.
Am Dienstag soll der seit Mai 2013 andauernde NSU-Prozess weitergehen. Im Frühjahr könnte nach fast fünf Jahren das Urteil folgen. Gegen das einzige noch lebende Mitglied des NSU-Trios, Beate Zschäpe, hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft beantragt.
Beispiellos ist der NSU-Prozess auch wegen der großen Zahl der rund 90 Nebenkläger. Bei keinem anderen Strafprozess zuvor gab es so viele Nebenkläger.
Quelle: Epochtimes