Österreichische Außenministerin: Ausbildungsverhältnis schützt nicht vor Ausweisung

Die österreichische Außenministerin Kneissl (FPÖ) hat unterstrichen, daß eine Lehre in Österreich nicht vor einer Ausweisung im Falle eines negativen Asylbescheides schütze.

Medien zitieren Kneissl mit den Worten: „Der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist zu akzeptieren.“ Ein Ausbildungsverhältnis könne nicht einfach eine rechtsstaatliche Entscheidung aushebeln. Man müsse den jugendlichen Asylwerbern klar zu verstehen geben, daß ihnen trotz Lehre die Abschiebung drohen könne und ein Ausbildungsverhältnis sie davor nicht schütze.

Der Schlüssel liege bei schnelleren Asylverfahren: „Je schneller Klarheit herrsche, desto besser ist es für alle Beteiligten.” Die „Masse an Asylwerbern”, die im Rahmen der Flüchtlingskrise seit 2015 nach Österreich gekommen sei, mache aber schnelle Asylverfahren trotz einer massiven Aufstockung des Personals im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl unmöglich.

In ihrem Ressort würden zahlreiche Projekte unterstützt, die asylberechtigten Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Suche nach einer Lehrstelle helfen, auch in Zusammenarbeit mit Unternehmen. Auf diese Jugendlichen, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen sei und die somit langfristig in Österreich bleiben könnten, „sollten wir unsere Integrationsbemühungen fokussieren”, findet Kneissl.

Anlaß für die klare Stellungnahme der FPÖ-Ministerin war eine Initiative um den oberösterreichischen Integrationslandesrat Rudolf Anschober (Grüne). Dieser fordert, „Flüchtlingen“ den Abschluß einer Lehre zu ermöglichen und danach auch zumindest für zwei Jahre eine Arbeitsmöglichkeit für sie zu schaffen.

Quelle: Zuerst!