Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Urteilen die Rechte von Asylbewerbern gestärkt. Schutzsuchende dürfen demnach bei der Prüfung ihres Antrags keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Eine solche Untersuchung stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers darf, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Außerdem dürfen illegal in ein europäisches Land eingereiste Asylbewerber nicht ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben.
Das EU-Asylsystem gilt spätestens seit dem großen Flüchtlingsandrang 2015 und 2016 als reformbedürftig. Damals waren Hunderttausende etwa aus dem Irak und Syrien nach Europa gekommen. Ankunftsstaaten wie Italien und Griechenland waren damit überfordert. Die EU-Kommission hat seitdem eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, darunter für ein Quoten-Konzept, das zumindest bei einem sehr starken Zustrom eine Umverteilung von Flüchtlingen vorsieht. Vor allem die rechtskonservativen Regierungen Ungarns und Polens sperren sich dagegen aber vehement.
Nach europäischem Asylrecht und dem sogenannten Dublin-System muss derzeit ein EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. In der Regel ist das Land, in dem ein Migrant erstmals den Boden der Europäischen Union betritt, auch für den Asylantrag zuständig.
Quelle: RT