Lautstarker Streit: Gericht in Gelsenkirchen verbietet Muezzin-Ruf per Lautsprecher

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In der Stadt Oer-Erkenschwick, Nordrhein-Westfalen, wird es der muslimischen Ditib-Moschee künftig nicht mehr erlaubt sein, die Gläubigen aus der Umgebung per Lautsprecher zum wöchentlichen Festgebet einzuladen. Geklagt hatte ein Ehepaar aus der Nachbarschaft. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied nun zu ihren Gunsten