Schottischer Gerichtshof lehnt im Hinblick auf den Brexit ein Vorabentscheidungsverfahren zum Europäischen Gerichtshof ab

Der Schottische Gerichtshof lehnt ein Vorabentscheidungsverfahren von Brexit-Gegnern zum Europäischen Gerichtshof ab. Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sollte die Frage beantworten, ob London theoretisch seine Meinung zum Brexit ändern könne und somit das Verfahren zum Austritt Großbritanniens ungeachtet des Artikel 50 des Vertrages über die Arbeitsweise der Euroäischen Union abgebrochen werden könnte. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag.