Die Kopie eines Bescheids einer deutschen Ausländer-Behörde sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung: Im Landkreis Leipzig in Sachsen bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich rund 7300 Euro vom Staat – weil ihr Asylverfahren bereits länger als 15 Monate dauerte.
Die Kopie eines Bescheids einer deutschen Ausländer-Behörde sorgt derzeit in den sozialen Netzwerken für Aufregung: Wie aus dem Schreiben der Behörde des Landkreises Leipzig in Sachsen hervorgeht, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich rund 7300 Euro vom Staat – weil ihr Asylverfahren bereits länger als 15 Monate dauerte.
Lange Asylverfahren kosten 33 Millionen Euro jährlich
Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise sind im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer noch 57.693 Asyl-Verfahren offen. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, ist davon jedes vierte Verfahren länger als 15 Monate anhängig.
Und das kommt den Steuerzahler teuer zu stehen: Denn müssen Asylbewerber so lange auf einen BAMF-Bescheid warten, bekommen sie nicht mehr nur einfache Asylbewerberleistungen, sondern gleich Sozialhilfe.
Dadurch verdoppeln sich die staatlichen Zahlungen, zusätzlich werden Mietkosten übernommen. Bei 14.000 offenen Verfahren, die länger als 15 Monate beim BAMF anhängig sind, bedeutet das Zusatzausgaben von jährlich mindestens 33 Millionen Euro. So erhielt auch eine zehnköpfige Flüchtlings-Familie in Leipzig laut eines Bescheids der örtlichen Ausländerbehörde von März 2017 rund 7.300 Euro im Monat, weil auch sie länger als 15 Monate auf den BAMF-Bescheid warten musste.
Gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ erklärte Behörden-Sprecherin Brigitte Laux, dass es sich bei den 7345 Euro nicht notwendigerweise um den Betrag handelt, den die Familie auch ausgezahlt bekommt. „Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird.“ Darin enthalten sei etwa die Wohnungsmiete.
«Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen“, so Laux.
Ausgezahlt werde demnach ein deutlich geringerer Beitrag als die über 7000 Euro. Im Schnitt würden der Familie monatlich etwa 300 Euro pro Person zur Verfügung stehen. Diese Leistungen entsprechen den im zwölften Sozialgesetzbuch festgeschriebene Sozialhilfe-Sätzen.
Strafanzeige gegen Unbekannt
Laux wollte sich zu dem Schriftstück nicht konkret äußern, sagte aber, dass Bescheide vom Landratsamt Landkreis in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprächen.
Inzwischen hat die Behörde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, weil der Bescheid im Internet aufgetaucht ist. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (CDU) fordert nun eine Gesetzesänderung. BamS sagte er: „Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten – egal, wie lang es dauert.“
Quelle: Epochtimes