Urteil aus Karlsruhe: Bundesminister müssen sich parteipolitisch zurückhalten

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Presseerklärung gegen die AfD gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Wanka mit ihrer Pressemitteilung «Rote Karte für die AfD» das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt und damit gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen.

„Nimmt ein Regierungsmitglied außerhalb seiner amtlichen Funktion am politischen Meinungskampf teil, muss sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten, die den politischen Wettbewerbern verschlossen sind, unterbleibt. Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb liegt vor, wenn Regierungsmitglieder sich am politischen Meinungskampf beteiligen und dabei auf durch das Regierungsamt eröffnete Möglichkeiten und Mittel zurückgreifen, über welche die politischen Wettbewerber nicht verfügen“, so das Bundesverfassungsgericht.

Zuvor war berichtet worden, dass Wanka im November 2015 auf der Seite des Bildungsministeriums eine Presseerklärung veröffentlicht hatte, mit der sie zum Boykott einer AfD-Demonstration in Berlin aufgerufen hatte. «Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Jörn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung», hieß es in der Erklärung.

Quelle: Sputnik

 

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