Bundesrat billigt Neuregelung des Familiennachzuges

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz können ab August ihre Angehörigen in sehr geringem Umfang wieder nach Deutschland holen.

Der Bundesrat billigte am Freitag das vor einem Monat vom Bundestag beschlossene Gesetz, das monatlich den Nachzug von 1000 Angehörigen von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz ermöglicht. Hinzu kommen sollen Härtefälle.

Die seit zwei Jahren geltende Komplettaussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte wird bis Ende Juli verlängert. Mit dem Gesetz, das den Bundesrat passieren dürfte, hatte der Bundestag einen Kompromiss von Union und SPD umgesetzt. Ein Antrag des Landes Schleswig-Holsteins, wegen des Gesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

Quelle: Afp