Siemens findet Weg zur Umgehung des „Krim-Problems“

Der deutsche Konzern Siemens bemüht sich darum, eine Wiederholung des vorjährigen Skandals um die Lieferung seiner Turbinen auf die Krim zu vermeiden, aber gleichzeitig seine Positionen auf dem russischen Markt aufrechtzuerhalten, schreibt die Zeitung „Kommersant“ am Montag.

Die Deutschen wollen die Aufstellung ihrer Anlagen in russischen Betrieben persönlich kontrollieren.

Der russische Energieriese Gazprom teilte am 16. März mit, dass Konzernchef Alexej Miller und der Siemens-Vorstandsvorsitzende Joe Kaeser sich auf die Lieferung von Gasturbinen für ein Wärmekraftwerk in Grosny (Hauptstadt der Teilrepublik Tschetschenien) geeinigt haben, das gerade gebaut wird und dessen Kapazität bei 360 Megawatt liegen wird.

Das ist Siemens‘ erster Vertrag mit einem russischen Staatsunternehmen nach dem Skandal im Sommer 2017, als die Lieferung von Siemens-Turbinen auf die Krim bekannt geworden war. Danach erklärten die Deutschen demonstrativ, sie würden nicht mehr mit russischen staatlichen Unternehmen kooperieren. Jetzt haben sie es sich jedoch anders überlegt.

Dass diese Sanktionen seitens Siemens‘ nur bedingt als solche gelten würden, war schon damals offensichtlich: Das Verbot galt nicht für Kontakte mit privaten Strukturen und Staatsunternehmen, wenn es um andere Arten von Anlagen ging. So blieb Siemens auch damals bereit, den Ölkonzern Rosneft mit Elektrotechnik zu versorgen, die für die Erschließung des Wankor-Vorkommens nötig ist.

Für die Wiederaufnahme der Kooperation mit den russischen Staatsstrukturen hat sich Siemens voraussichtlich entschieden, weil die Perspektiven dieses Marktes immer größer werden: Die Regierung plant eine Modernisierung von alten Wärmekraftwerken, wobei es sich um Kapazitäten von bis zu 40 Megawatt handeln könnte. Darüber hinaus hatte Siemens noch im Juli 2017 versprochen, einen neuen Mechanismus zur Kontrolle der nach Russland gelieferten Anlagen zu erfinden. Jetzt werde alles anders sein, sagte ein Siemens-Sprecher. Damit die Turbinen am jeweiligen im Voraus abgesprochenen Ort aufgestellt werden, werden die Schlüsselelemente der Anlagen in der Abschlussphase der Bauarbeiten geliefert.

Juristen zweifeln allerdings an der Effizienz des neuen Schemas. Valentin Ostrowski von der CAF Group verwies beispielsweise darauf, dass es sich um den Verkauf bzw. Kauf von Anlagen handele, und Beschränkungen für den Ort ihrer Anwendung würden sowohl russischen als auch internationalen Gesetzen widersprechen. Mit anderen Worten dürfte der Käufer die Turbinen dort einsetzen, wo er sie einsetzen wolle, auch auf der Krim, so der Jurist. Dabei habe der Verkäufer (also Siemens) keine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und die Rückkehr zu den ursprünglichen Bedingungen zu verlangen. Der einzige Weg zur Beschränkung der Einsatzorte der Siemens-Turbinen wäre ihre Vermietung, doch dies wäre sowohl für die deutsche als auch für die russische Seite ungünstig.

Quelle: Sputnik