Im Prozess wegen eines grausamen Mordes in Freiburg hat das Gericht am Donnerstag das Urteil verkündet: Der Angeklagte, Hussein K., der 2016 die Studentin Maria L. vergewaltigte und tötete, wird lebenslang hinter Gittern bleiben — nach Erwachsenenrecht.
Nach monatelangen Verhandlungen hat das Freiburger Gericht Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt. Obwohl zunächst Zweifel daran bestanden, ob der Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden sollte, stand nach mehreren Tests und auch Angaben von Bekannten und selbst dem Vater von Hussein fest: Der Mörder von Freiburg gab sich für ganze 15 Jahre jünger aus. Somit fiel seine mutmaßliche Tat nicht unter das Jugendstrafrecht.
Am Donnerstagmorgen gab nun die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk das Urteil bekannt: Hussein K. muss nach Erwachsenenstrafrecht sein Leben lang im Gefängnis bleiben. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen den gebürtigen Afghanen wurde zudem eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verhängt.
Laut Schenk ist die Tat nicht von der Flüchtlingspolitik, nicht von einem Flüchtling und auch nicht von einem Afghanen begangen worden. „Sie wurde von einem Menschen begangen, von ihnen, Herrn K.“ Hussein K. hätte sich über das Tötungsverbot hinweggesetzt, im Verfahren sei es aber nur um die Aufklärung des Tötungsdeliktes gegangen, nicht um die Flüchtlingspolitik.
Hussein K., habe „eine abnorme und krankhafte Tat“ begangen und dabei nur auf seine eigene Interessen und seine Triebe geachtet. Ein Unrechtsbewusstsein habe er nicht verspürt, insbesondere nicht gegenüber Frauen. Dies würde darauf hinweisen, dass er auch künftig schwere Straftaten begehen könnte.
Noch vor dem Mord in Freiburg hatte K. einen Mordversuch gegen eine Frau in Griechenland unternommen. Nur durch Glück blieb die Frau, die Hussein K. 2013 von einer Klippe auf Korfu stürzte, am Leben — schwerverletzt. Vor griechischen Ermittlern soll er sich über den Ermittlungsaufwand um seine Tat erstaunt gezeigt haben: „Es war doch nur eine Frau.“
Quelle: Sputnik