Der Bundestag berät heute über Religionsfreiheit und Volksverhetzung. Die AfD stellt ihrerseits einen Gesetzentwurf für die Änderung des Paragrafen zur Volksverhetzung vor.
Der Bundestag berät heute über einen Bericht zur Religionsfreiheit, der auch rechtsgerichtete Parteien in den Blick nimmt.
Aktuell bedienten sich etwa in Europa „rechtspopulistische Akteure“ dieser „Umwegkommunikation, um ihr antimuslimisches Ressentiment zu transportieren“.
Die AfD stellt ihrerseits einen Gesetzentwurf für die Änderung des Paragrafen zur Volksverhetzung vor. Sie will erreichen, dass auch „das deutsche Volk“ ein „geeignetes Tatobjekt einer Volksverhetzung“ sein kann – gemeint sind die Deutschen in ihrer Gesamtheit.
Dies werde in der Rechtspraxis aktuell nicht flächendeckend so gesehen, beklagt die Partei.