Gesetzentwurf im Bundestag: AfD will „deutsches Volk“ vor Volksverhetzung schützen

Der Bundestag berät heute über Religionsfreiheit und Volksverhetzung. Die AfD stellt ihrerseits einen Gesetzentwurf für die Änderung des Paragrafen zur Volksverhetzung vor.

Der Bundestag berät heute über einen Bericht zur Religionsfreiheit, der auch rechtsgerichtete Parteien in den Blick nimmt.

In dem Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit heißt es: „Es gibt sowohl aus der Geschichte wie auch der Gegenwart Beispiele für Formen zum Beispiel des Antisemitismus und des antimuslimischen Rassismus, an denen sich illustrieren lässt, wie auf dem Umweg über das Diffamieren der Religion deren Anhänger angegriffen werden sollen.“

Aktuell bedienten sich etwa in Europa „rechtspopulistische Akteure“ dieser „Umwegkommunikation, um ihr antimuslimisches Ressentiment zu transportieren“.

Die AfD stellt ihrerseits einen Gesetzentwurf für die Änderung des Paragrafen zur Volksverhetzung vor. Sie will erreichen, dass auch „das deutsche Volk“ ein „geeignetes Tatobjekt einer Volksverhetzung“ sein kann – gemeint sind die Deutschen in ihrer Gesamtheit.

Dies werde in der Rechtspraxis aktuell nicht flächendeckend so gesehen, beklagt die Partei.

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