Daß Verschärfungen des Asyl- und Zuwanderungsrechts durchaus zielführend sind, zeigt jetzt erneut die Schweiz. Die Eidgenossenschaft ist inzwischen trotz ihrer wirtschaftlichen Attraktivität kein bevorzugtes Zielland für Asylanten mehr. Von Personen ohne Asylgrund werde das Land seit einigen Jahren „nachhaltig gemieden”, sagte der zuständige Staatssekretär Mario Gattiker jetzt vor einer österreichischen Delegation in Bern.
Es kämen einige Schweizer Reformen zum Tragen, die bereits vor 2015 durchgeführt wurden. So werden seit 2012 die Asylverfahren stark beschleunigt – wer in der Schweiz einen Asylantrag stellt, ohne einen triftigen Grund dafür zu haben, bekommt rasch einen negativen Bescheid. Diejenigen Anträge, die besonders geringe Erfolgsaussichten haben, werden vorrangig behandelt. Das habe sich „herumgesprochen”, so Gattiker. Außerdem verweigert die Schweiz sogenannten Wiederkehrern ein neuerliches Verfahren.
Zu den rascheren Verfahren kommt eine „konsequente” Politik der Rückführung. Dafür suche man auch den Dialog mit den Herkunftsstaaten, einen „Dialog auf Augenhöhe”, der nicht auf Drohungen, sondern auf Entwicklungszusammenarbeit und Ausbildungsmaßnahmen setze. Es gebe auch enge Kooperationen zwischen den Polizeibehörden der Herkunftsländer und jener der Schweiz.
Besonderes Augenmerk legt die Eidgenossenschaft zudem auf die „freiwillige Rückkehr”. Ein Anreizsystem bevorzugt diejenigen, die früh die Entscheidung treffen, die Schweiz wieder zu verlassen. Ein Rückkehrer kann mit mindestens 1.000 Franken (836,12 Euro) rechnen. Bei einer raschen Rückkehr kann sich der Betrag auf bis zu 5.000 Franken erhöhen. Das Geld wird aber nicht in bar ausgezahlt, sondern projektbezogen vergeben, um einen Neustart im Herkunftsland zu ermöglichen. Dieses System führt laut Gattiker dazu, daß nur fünf Prozent der Flüchtlinge zwangsweise ausreisen müssen. Diese fünf Prozent seien aber wichtig, um eine „Drohkulisse” aufrechtzuerhalten.
Durch die Reformen von 2012 ist die „Schweiz kein attraktives Land für Armutsmigration aus Afrika”, so Gattiker. Nur zehn Prozent der Flüchtlinge, die in der Schweiz ankommen, stellen einen Antrag auf Asyl.
2016 wurde ein neues Asylgesetz angenommen. Es sieht unter anderem die Schaffung von Bundesasylzentren vor, die alle beteiligten Akteure einschließlich der Richter an einem einzigen Ort versammeln, was die Verfahren noch einmal beschleunigt. Dann sollen 60 Prozent der Fälle erstinstanzlich in acht anstatt wie bisher in 30 Werktagen abgewickelt werden. Dazu kommen kürzere Einspruchsfristen.