Die EU-Kommission überprüft ein Gesetz, demzufolge europäische Firmen die US-Sanktionen gegen Iran nicht befolgen müssen.
Die EU-Kommission hat praktische und konkrete Lösungen untersucht, um die wirtschaftlichen Aktivitäten zu unterstützen und sicherzustellen, dass die EU ihren Verpflichtungen im Rahmen des Atomabkommens mit Iran nachkommt, sagte EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Mittwoch nach Beratungen der Brüsseler Behörde vor Reportern.
Eine mögliche Anwendung des sogenannten «Blocking Statute» (Abwehrgesetz) wurde nach Angaben von Avramopoulos untersucht. «Sollte es notwendig sein, sind wir bereit», erklärte EU-Kommissar.
Avramopoulos wies auf einen Gesetztentwurf, der bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, Iran und Libyen erlassen wurde hin. Angewendet wurde der Entwurf bislang jedoch noch nicht, weil der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte. Über das sogenannte «Blocking Statute» könnte es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten. Gleichzeitig würde die EU in dem Fall aber auch regeln, dass die europäischen Unternehmen für entstehende Kosten und Verluste entschädigt würden. Es ist eine vorgestellte Alternative für die Wahrung des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan der G 5+1 mit Iran nach dem US-Austritt aus diesem Abkommen.
US-Präsident Donald Trump hatte am 8. Mai mit der Wiederholung haltloser Vorwürfe gegen Iran den Austritt der USA aus dem Atomabkommen der G 5+1 mit Iran sowie die Wiedereinsetzung anti-iranischer Sanktionen in den nächsten drei bis sechs Monaten bekannt gegeben.