Die stellvertretende Pressesprecherin des Deutschen Journalisten-Verbands Eva Werner hat auf die Unzulässigkeit der Festnahmen von Journalisten wegen der Ausübung ihres Berufs bestätigt. Dies teilte sie auf Anfrage von Sputnik in einem schriftlichen Kommentar am Freitag mit.
„Die Pressefreiheit ist unter anderem durch Artikel 34 der ukrainischen Verfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtsrechtkonvention garantiert. In demokratischen Ländern ist die Verhaftung von Journalisten wegen der Ausübung ihres Berufs unzulässig“, betonte Werner.
So habe der Beauftragte für Freiheit der Medienfreiheit der OSZE, Harlem Desir, schon darauf hingewiesen, dass laut der Schlussakte von Helsinki alle Mitgliedsstaaten der OSZE verpflichtet seien, Journalisten aus einem Mitgliedsland es zu ermöglichen, ihre professionelle Tätigkeit in einem anderen Land auszuführen.
„Vor diesem Hintergrund sollte der Kollege aus der Haft entlassen werden“, so die Sprecherin.
Kirill Wyschinski, Chefredakteur der Nachrichtenagentur Ria Novosti Ukraine, war am Dienstag vor seiner Wohnung festgenommen worden. In der Nacht wurde er aus Kiew in die südukrainische Hafenstadt Cherson in ein Sondergefängnis gebracht. Ihm wird Landesverrat vorgeworfen. Als Beweis für die Anschuldigungen soll, entgegen allen rechtlichen Normen, seine Arbeit als Journalist dienen. Gegen Wyschinski sind sechzig Tage Haft ohne Kaution verhängt worden.