Die AfD hat in Karlsruhe Organklage eingereicht. Die Bundesregierung habe bei ihrer Entscheidung, die Grenzen für Flüchtlinge offen zu halten, das Parlament übergangen.
Die AfD zieht gegen die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner in Berlin. Der AfD gehe es darum, die «Herrschaft des Unrechts» feststellen zu lassen. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage.
Überprüft werden soll nach dem Willen der AfD Merkels Entscheidung von Anfang September 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offen zu halten und die Menschen nicht abzuweisen.
Brandner sagte: «Diese Klage kann die Welt verändern. Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist.» Merkel müsse dann im «Nullkommanichts» das Amt räumen. Ob das Gericht eine Verhandlung eröffnet, ist offen.
Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, auch die Kanzlerin habe sich an Recht und Gesetz zu halten. Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden. Braun sprach mit Bezug auf die Politik der Grenzöffnung von einer «Herrschaft der Willkür und Unrechts», die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte Merkels Entscheidung als «Herrschaft des Unrechts» bezeichnet. «Wir setzen um, was Seehofer angekündigt, aber nicht umgesetzt hat», sagte Brandner.