Mehrere russische Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf verfasst, demzufolge die «Weigerung, Gerichtsbeschlüsse über widerlegte Falschmeldungen umzusetzen» eine Strafe von bis zu einem Jahr hinter Gittern sowie hohen Geldstrafen nach sich ziehen soll.
Die Autoren des Gesetzes sind drei Abgeordnete der Partei Einiges Russland sowie ein Abgeordneter der linken Oppositionspartei Gerechtes Russland. In einer dem Entwurf beigefügten Begründung schrieben sie, dass diejenigen, die sich nach Erhalt eines Gerichtsbeschlusses weigerten, das Verbreiten falscher Informationen einzustellen und diese zu widerlegen, die wichtigsten verfassungsmäßigen Rechte von Bürgern verletzten und entsprechend bestraft werden sollten.
Derzeit fällt die Verbreitung von Falschnachrichten unter das Zivilgesetzbuch des russischen Rechts und wird mit relativ geringen Geldbußen oder kurzfristiger Haft bestraft. Die Gesetzgeber wollen diese Geldbußen erhöhen und die administrative Verhaftung als Strafe für derartige Verbrechen einführen. Wenn Redakteure von Massenmedien und Websites, die falsche Informationen enthalten, diese nicht löschten und widerlegten, könnten sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf schlägt vor, das russische Strafgesetzbuch um einen Artikel zu ergänzen. Dieser soll vorsehen, dass die anhaltende Weigerung, Gerichtsbeschlüsse, die ein Ende der Verbreitung falscher Informationen und ihre Widerlegung fordern, auszuführen, mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Rubel (ungefähr 685 Euro), bis zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft wird.
Mitte 2017 entwarfen zwei der Abgeordneten, die den aktuellen Gesetzentwurf vorbereiteten, einen Antrag, der Geldbußen von bis zu 50 Millionen Rubel (fast 685.000 Euro) für Eigentümer und Administratoren sozialer Netzwerken vorsieht, die sich weigern, Beiträge von Nutzern zu löschen, obwohl sie falsche oder verleumderische Informationen enthalten. Mitte April dieses Jahres wurde das Gesetz von der Staatsduma in erster Lesung verabschiedet.