Im Jahr 2017 wurden für Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten Prozesskostenhilfe im Gesamtumfang von 363.000 Euro gewährt -Tendenz steigend.
Im Jahr 2017 wurden für Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten Prozesskostenhilfe im Gesamtumfang von 363.000 Euro gewährt. Im Jahr zuvor waren es noch 133.000 Euro. Die Tendenz sei weiter steigend, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“.
Wenn das Einkommen eines Antragstellers unter einem gewissen Wert liegt und seine Klage aussichtsreich erscheint wird vom Bund Prozesskostenhilfe gewährt.
Justizminister Guido Wolf (CDU) dazu: „Die Folgen der Flüchtlingskrise belasten die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg maximal.“
Inzwischen entfallen bei den Verwaltungsgerichten fast drei Viertel der Prozesskostenhilfe auf den Asylbereich, 2016 war es nur die Hälfte. „Auch das sind letztlich Folgekosten der Flüchtlingskrise“, kommentierte Wolf.
Rund 90 Prozent der abgelehnten Asylbewerber fechten die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an.
Von den rund 13 000 Gerichtsverfahren, die vergangenes Jahr in Baden-Württemberg diesbezüglich erledigt wurden, wurde den Klagen der Flüchtlinge in rund einem Viertel der Fälle stattgegeben.