War er in Treblinka? Weil Jakiw Palij seinen Dienst in einem SS-Ausbildungslager verschwiegen hatte, verlor er 2003 seine US-Staatsbürgerschaft. Jetzt soll er nach Deutschland abgeschoben werden. Deutscher Staatsbürger war er allerdings nie.
Eine Abschiebung zu fordern ist einfach – schwierig wird es, wenn ein Aufnahmeland zu organisieren ist. Die ohnehin gespannten Beziehungen zwischen den USA und Deutschland belastet jetzt ein Streit über eine Abschiebung, die völlig anders gelagert ist als die aktuelle Debatte über die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.
Es geht um den heute 94-jährigen Jakiw Palij, der in Queens wohnt, einem Stadtteil von New York. Die USA verlangen, dass die Bundesrepublik ihn aufnimmt. Doch die zuständigen Ermittler in Deutschland sehen keine Möglichkeit dazu, denn erstens war Palij, der Ende 1923 im damaligen Ostpolen (heute Westukraine) geboren wurde, niemals deutscher Staatsbürger. Zweitens wurde zwar schon einmal vor wenigen Jahren gegen ihn ermittelt, doch fand die damals zuständige Staatsanwaltschaft Würzburg nicht genügend Beweise für eine Anklage, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.
Hintergrund des Verfahren ist der Einsatz von Polen, Ukrainern sowie kriegsgefangenen Rotarmisten als Helfershelfer beim Holocaust im deutsch besetzten Generalgouvernement. Da die SS nur möglichst wenig eigenes Personal für die drei Mordfabriken der „Aktion Reinhardt“ (Juli 1942 bis Oktober 1943) in Belzec, Sobibor und Treblinka abstellen wollte, wurden im Sonderlager Trawniki bei Lublin „Hilfswillige“ ausgebildet.
Die „Trawnikis“ genannten, meist jungen Männer waren an unzähligen schweren und schwersten Verbrechen beteiligt, anfangs in den drei Vernichtungszentren, später nach deren Schließung 1943 auch an anderen Tatorten. Insgesamt gab es von ihnen 4000 bis 5000.
Einige Dutzend Überlebende der „Trawnikis“ reisten nach 1945 in die USA aus, wo sie sich als politische Flüchtlinge aus den nun kommunistischen Ländern Ostmitteleuropas ausgaben und die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielten. Als ruchbar wurde, dass es sich bei ihnen um mögliche Kriegsverbrecher handelte, wurde ihnen die Staatsbürgerschaft wieder entzogen. Nach Möglichkeit wurden sie abgeschoben.
Der bekannteste derartige Fall ist Iwan „John“ Demjanjuk, der zunächst 1986 als mutmaßlicher „Iwan der Schreckliche“ von Treblinka nach Israel ausgeliefert wurde, dort zunächst zum Tode verurteilt, dann aber in zweiter Instanz freigesprochen und in die USA zurückgebracht wurde.
Die US-Regierung drängte darauf, ihn nach Deutschland auszuweisen, wo ihm tatsächlich wegen einer anderen Anklage – der Beihilfe zum Massenmord in Sobibor – vor dem Landgericht München der Prozess gemacht wurde. 2011 wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt; rechtskräftig wurde das Urteil wegen Demjanjuks Tod 2012 nicht mehr.
Allerdings liegt der Fall Palij deutlich anders: Anders als bei Demjanjuk gibt es keine belastbaren Indizien, die geeignet wären, seine eigene Aussage, er sei zum Dienst in der SS gezwungen worden und habe nie einen Fuß in ein KZ oder Vernichtungslager gesetzt, zu entkräften. Einen Dienstausweis oder eine Personalakte der SS gibt es bei Jakiw Palij eben nicht.
Dennoch wurde Palij am 31. Juli 2003 die US-Staatsbürgerschaft aberkannt, wodurch er offiziell staatenlos wurde. Formal geschah das zu Recht, denn er hatte tatsächlich bei seiner Einbürgerung falsche Angaben über seine Tätigkeit während des Zweiten Weltkrieges gemacht. Doch das reicht nicht für eine Anklage wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord, den beiden einzigen heute nicht verjährten Straftaten.
Die Bundesrepublik würde sich einer Auslieferung aus den USA wohl nicht verweigern, wenn es eine Chance gäbe, Palij anzuklagen und zu verurteilen. Doch offenbar sind die zuständigen Staatsanwälte in der Vorermittlungsstelle in Ludwigsburg da skeptisch. Wenn die Vorwürfe mit Indizien belegt werden könnten, wäre es nach aktueller Rechtssprechung wohl kein Problem, Palij wegen Beihilfe zu vielfachem Mord zu belangen.
Doch wenn ein Hauptverfahren gegen ihn mangels hinreichender Beweise nicht eröffnet werden könnte, würde er in der Bundesrepublik bleiben und hier seine letzten Lebensjahre verbringen. Da auch Polen und die Ukraine sich weigern, Palij aufzunehmen, gäbe es keine andere Möglichkeit, als ihn unter menschenwürdigen Umständen (die auch für einen mutmaßliche Massenmörder gelten) in einem Pflegeheim unterzubringen.
Historiker, die sich mit diesem komplizierten Thema befassen, rechnen damit, dass die Bundesregierung auf eine „biologische“ Lösung setzen könnte. Die Lebenserwartung eines fast 95-Jährigen ist in der Tat nicht mehr hoch. Vielleicht gibt Berlin aber gerade deshalb in diesem Fall nach und lässt Jakiw Palij einreisen.
Quelle: Die Welt