Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt abzapfen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung.
Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.
Der Nachrichtendienst zapft seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem — nach Verkehrsaufkommen — größten Internet-Knotenpunkt der Welt ab. Dabei erhalten die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern im Zuge der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung, also anlasslos.