Polizeigewerkschaft fordert Überprüfung sämtlicher Asyl-Entscheidungen seit 2015

Um alle Asylentscheidungen seit 2015 überprüfen zu können, müssten neue Asylanträge «auf das absolut rechtlich erforderliche Mindestmaß reduziert werden», so die Bundespolizeigewerkschaft.

Wegen der Bremer Asylaffäre hat die Bundespolizeigewerkschaft eine Überprüfung aller Asyl-Entscheidungen seit 2015 gefordert. Alle Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) müssten auf Unregelmäßigkeiten hin geprüft werden, sagte der Bundesvorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter, am Donnerstag dem „Handelsblatt“. Es gelte, „unverzüglich“ alle Asylentscheidungen seit 2015 einer „strengen Nachprüfung“ zu unterziehen.

Damit dies personell geleistet werden könne, müssten neue Asylanträge „auf das absolut rechtlich erforderliche Mindestmaß reduziert werden“, sagte Walter weiter. Deswegen müsse der Polizei erlaubt werden, Ausländer ohne Einreiseberechtigung an den Grenzen „rechtskonform und konsequent“ in sichere Nachbarstaaten zurückzuweisen.

In der Bremer Bamf-Außenstelle sollen in den vergangenen Jahren in mindestens 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt worden sein. Als Konsequenz aus der Affäre hat Bamf-Chefin Jutta Cordt bereits angekündigt, alle seit dem Jahr 2000 erlassenen 18.000 positiven Bescheide der Bremer Außenstelle zu überprüfen.

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