Abgeschobene Schwerverbrecher sollen nicht mehr einreisen dürfen

Eigentlich sollte das wie in den meisten anderen Ländern der Welt schon längst der Fall sein: Abgeschobene Verbrecher sollten mit einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden können.

Die Länder wollen, dass abgeschobenen Schwerverbrechern eine Wiedereinreise nach Deutschland dauerhaft untersagt werden kann. Das Bundesinnenministerium werde gebeten, Paragraf 11 im Aufenthaltsgesetz zu ändern, um die Möglichkeit der Anordnung eines unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund schwerster Straftaten zu schaffen, «insbesondere bei Tötungsdelikten oder bei Gefahr für die Innere Sicherheit», heißt es nach Informationen des «Redaktionsnetzwerks Deutschland» in einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz in der kommenden Woche in Quedlinburg.

Über die Forderung, die auf eine Initiative Baden-Württembergs zurückgeht, hatten sich die Länder nach RND-Informationen bereits im Vorfeld des Treffens verständigt. Grundsätzlich wird allen Abgeschobenen zunächst die Wiedereinreise nach Deutschland verboten – in den meisten Fällen jedoch befristet. Lediglich bei Gefährdern oder verurteilten Terroristen kann bislang ein dauerhaftes Verbot verhängt werden.

Dabei reicht ein Blick auf die Praxis rund um den Erdball: Beinahe jedes Land auf der Welt kennt solche Strafmaßnahmen gegen kriminelle Ausländer. Diese werden zumeist recht schnell deportiert und dürfen sich dann im jeweiligen Land nicht wieder blicken lassen. Eine Regelung, die auch in Deutschland angewendet werden sollte. Allerdings macht der unzureichende Grenzschutz solche Forderungen zu einer Farce.

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