EU beschließt Abwehrgesetz gegen US-Sanktionen

Zur Unterstützung des Atomabkommens mit Iran hat die EU-Kommission ein Abwehrgesetz gegen US-Sanktionen beschlossen.

Über das aktualisierte Abwehrgesetz kann es ermöglicht werden, den grenzüberschreitenden Konsequenzen von US-Sanktionen gegen in Iran tätige europäische Unternehmen entgegenzuwirken.

In einer hierzu veröffentlichten EU-Mitteilung hieß es, die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben nun zwei Monate Zeit, gegen das Inkrafttreten des aktualisierten Abwehrgesetzes Protest einzulegen. Sollte dies nicht geschehen, wird das Gesetz Anfang August in Kraft treten, also zu einem Zeitpunkt, wo die erste Runde der US-Sanktionen gegen Iran zur Durchführung kommen.

Über das aktualisierte Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen dazu bewegt werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden.

Das Sanktions-Abwehrgesetz sieht vor, dass europäische Unternehmen, die eine Investition in Iran anstreben — nach dem Austritt der USA aus dem Atomabkommen — nicht unter möglichen US-Sanktionen leiden müssen.

Das Abwehrgesetz wurde erstmals 1996 zur Umgehung der gegen Kuba gerichteten Sanktionen verabschiedet, trat jedoch nie in Kraft. Nach einer Überarbeitung wurde es gestern erneut beschlossen.

Quelle