Brutale Vergewaltigung in Siegauen: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Ghanaer auf

Ein abgelehnter Asylbewerber hat in Siegauen eine junge Frau brutal vergewaltigt. Der Fall sorgte in Deutschland für Aufsehen. Nun muss der Fall des Ghanaers erneut verhandelt werden, da der Bundesgerichtshof die Schuldfähigkeit nicht für ausreichend bewiesen hält.

Der Fall des Bonner Siegauen Vergewaltigers machte Schlagzeilen: Eine junges Pärchen wird auf einem Zeltplatz überfallen. Dabei wird die junge Frau vor den Augen ihres Freundes vergewaltigt. Der Täter kam vor Gericht und wurde verurteilt.

Nun muss der Fall erneut verhandelt werden, da der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldfähigkeit des Vergewaltigers nicht für ausreichend bewiesen hält. Der BGH bestätigte zwar den Schuldspruch gegen den Ghanaer Erik X., allerdings muss das Bonner Gericht die Schuldfähigkeit erneut prüfen.

In seinem Beschluss gab der BGH bekannt, dass das Bonner Gericht nicht ausreichend dargelegt hätte, inwieweit sich die „Persönlichkeitsstörung“ des Angeklagten nicht auf die Tat ausgewirkt habe. Daher müsse das Bonner Landgericht nun eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen und das Strafmaß neu festlegen, so der BGH berichtet „Focus“.

Elfeinhalb Jahre wegen räuberischer Erpressung und schwerer Vergewaltigung lautete das Urteil des Bonner Landgerichts im Oktober letzten Jahres. Das Gericht sah es aufgrund der DNA Spuren als bewiesen an, dass der 32-jährige Ghanaer im April 2017 ein junges Paar in seinem Zelt in der Bonner Siegaue überfallen und anschließend die damals 23 Jahre alte Frau vergewaltigt habe. Im Prozess bestritt der abgelehnte Asylbewerber aus dem afrikanischen Ghana die Tat.

Gutachten stellt bei Eric X. „Persönlichkeitsstörung“ fest

Vom Bonner Landgericht wurde aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens bei dem Ghanaer eine „Persönlichkeitsstörung“ angenommen. Bei der Tat sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes jedoch nicht eingeschränkt gewesen, urteilte das Gericht. Der BGH sieht dies jedoch als „nicht ausreichend belegt“.

Der Verteidiger von Eric X. Rechtsanwalt Martin Mörsdorf begrüßte den BGH-Beschluss. „Im ersten Prozess wurde nie aufgeklärt, ob nicht die bei meinem Mandanten festgestellte narzisstische Persönlichkeitsstörung der Auslöser für die Tat gewesen sein könnte,“ so der Anwalt. Genau diese Frage aber müsse der neue Gutachter beantworten.

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