Mordfall Susanna F.: Das ist auch Merkels Schuld!

Zwei Asylbewerber die eigentlich schon längst hätten abgeschoben werden müssen, haben die 14-jährige Susanna F. offenbar vergewaltigt und danach ermordet. Auch sie ist ein Opfer der Merkel’schen Willkommenspolitik und der fehlenden Konsequenz der Behörden, abgelehnte Asylbewerber auszuweisen.

Von Michael Steiner/Contra Magazin

Zwei Männer, ein 35-jähriger Asylbewerber mit türkischem Pass und ein 20-jähriger irakischer Flüchtling (der übrigens mit scheinbar gefälschten Papieren samt Familie in die Türkei ausreiste und von da aus nach Erbil, Irak, weiter) sollen zusammen die 14-jährige Susanna F. erst vergewaltigt dann erdrosselt und danach an einem Bahndamm vergraben haben. Zwei Männer mit abenteuerlichen und offenbar erstunken und erlogenen Asylgründen.

Ganz zu schweigen davon, dass der 20-Jährige offenbar auch noch einen schweren Raub mit einem Messer beging, weswegen er eigentlich schon hätte verhaftet werden müssen, in eine Schlägerei mit einer Polizistin verwickelt war und scheinbar in der Asylunterkunft noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte, wozu es noch Ermittlungen gibt. Und der 35-jährige Tatverdächtige? Der wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, weil es «keinen dringenden Tatverdacht mehr» gebe.

Und während die meisten Medien und irgendwelche linken Utopisten wohl weiterhin von einem «tragischen Einzelfall» sprechen werden, gehört dieses Verbrechen zu einer langen Reihe solcher angeblichen «Einzelfälle», die in Wirklichkeit jedoch schon ein Muster darstellen. Was will man erwarten, wenn hunderttausende junger Männer ins Land gelassen werden, die zudem nicht selten aus patriarchalischen, archaischen Kulturen stammen, in der auch die Versklavung von Frauen geduldet wird?

Wie viele solcher «Einzelfälle» wird es noch brauchen, bis die Politik endlich mit entsprechenden Maßnahmen reagiert? So lange der Sauladen BAMF nicht in Ordnung gebracht wird, Asylanträge mit aller notwendigen Härte und Genauigkeit geprüft werden und man diesen ganzen Zuwanderern nicht deutlich klar macht, dass es auf grobes Fehlverhalten einen Arschtritt aus dem Land setzt (wie es in den meisten Ländern der Welt üblich ist), wird sich allerdings nichts daran ändern.

Das zeigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der das Urteil gegen den ghanaischen Vergewaltiger teilweise aufhob, der in der Siegaue bei Bonn mit einer Astsäge bewaffnet in ein Zelt eindrang und dort eine Camperin neben ihrem Freund vergewaltigte. Dieser musste dabei zusehen, wie sich der Bewaffnete an ihr verging. Aber: Weil das Bonner Gericht die Schuldfähigkeit des Afrikaners nicht ausreichend geprüft und rechtsfehlerfrei festgestellt habe, müsse das Landgericht nun eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit prüfen und unter Umständen das Strafmaß neu festlegen. Unter Umständen wird der 31-Jährige, der zu lediglich elfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, unter Umständen schon vor seinem 40. Geburtstag freigelassen. Brisant ist: Der Asylantrag des Ghanaers wurde ebenfalls abgewiesen und hatte eigentlich gar kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland.

Die Bundesrepublik leidet unter dem Totalversagen der regierenden Politik und der unter ihr arbeitenden Behörden. Abgelehnte Asylbewerber bleiben im Land und begehen Verbrechen – und auf den oberen Ebenen werden keine Konsequenzen gezogen. Wozu auch? Immerhin werden die regierenden Parteien trotzdem immer wieder gewählt.