Der mutmaßliche Mörder von Susanna F. wurde in Rekordgeschwindigkeit vom Chef der Bundespolizei aus dem Irak nach Deutschland gebracht. Doch im Irak gilt eine Verfassung, die es, wie die deutsche in Artikel 16, verbietet, eigene Staatsbürger auszuliefern.
https://youtu.be/hK5e3F0lETY
Bedenkt man, dass im Irak nichts gegen Ali B. vorlag und es kein deutsches Auslieferungsersuchen gab, war die Festnahme durch kurdische Sicherheitsleute –höchstwahrscheinlich illegal. Die Sprecherin des Innenministeriums, Eleonore Petermann, hatte bei den kritischen Nachfragen in der Regierungspressekonferenz keinen leichten Stand und kaum stichhaltige Argumente.