Der EU-Rechtsausschuss hat am 20. Juni eine Gesetzesvorlage beschlossen, die auf dem Umweg über das Urheberrecht der Zensur des Internet Tür und Tor öffnen könnte.
Die EU bemüht sich schon länger darum, ein für die EU-Staaten einheitliches Urheberrecht einzuführen. Damit verbunden drängen vor allem große Medienhäuser auf ein Leistungsschutzrecht, das es unter Umständen schwierig bis unmöglich machen könnte bestimmte Inhalte weiterhin problemlos im Internet zu verbreiten.
Schwierig kann es vor allem dann werden, wenn das EU-Parlament die vorgeschlagenen Verfahren zur Lizensierung von Inhalten und die vorgeschlagenen Uploadfilter für Internetplattformen beschließen sollte. Zusätzlich würden die vorgeschlagenen Artikel eine Abkehr vom sogenannten „Carrierprinzip“ darstellen.
Carrierprinzip
Das Carrierprinzip besagt, dass die Internetplattform, zum Beispiel YouTube, nicht für das von den Benutzern hochgeladene Material verantwortlich ist. Nur wenn dem „Carrier“ bekannt wird, dass der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt, muß er eingreifen. Durch das neue Gesetz, würde der Carrier, im Vorfeld der Veröffentlichung, zu einer Überprüfung verpflichtet. Das würde, übertragen auf die Briefpost in etwa heissen, dass nur solche Briefe befördert werden dürften, die gesetzeskonform sind, die also vorher gelesen wurden.
Wenn für Internetplattformen durch das Gebot Uploadfilter zu installieren, die volle Inhaltshaftung durchgesetzt würde, wäre das Internet des immer noch relativ freien Austauschs, zumindest auf europäischer Ebene, tot. Erste nationale Versuche in diese Richtung zu gehen wurden in Deutschland mit dem NetzDG ja schon in Angriff genommen.
Die EU scheint auf das Tempo zu drücken
Es entsteht derzeit der Eindruck, dass gewisse Kreise im Umfeld der europäischen Kommission und einiger großer Medienfirmen alles daran setzen, dieses Vorhaben, im Schutz der Ablenkung durch Fußball-WM und Sommerferien, möglichst schnell und unbemerkt durchzubringen. Die Beschlussvorlage jedenfalls existiert, soweit bekannt, derzeit nur auf Englisch, mit so heißer Nadel wurde sie gestrickt.
Ein Hoffnungsschimmer besteht, denn die Beschlussvorlage wurde im Ausschuss nur mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen. Und das EU-Parlament muss sie auch erst verabschieden am 4. Juli.
Handeln, solange noch Zeit ist
Wer nicht tatenlos zusehen will, wie die Freiheiten im Internet über den Umweg von Lizenzpflichten, Uploadfiltern und ähnlichen Maßnahmen endgültig beseitigt werden, kann sich auch an einer Onlinepetition auf change.org beteiligen oder seinen lokalen Europaparlamentarier ansprechen.
Im folgenden Video nimmt ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt Stellung
Eine etwas entspanntere Sichtweise bietet der Kanal PietSmietTV, aber auch hier werden die Gefahren, die drohen, wenn die Vorlage so durchkommt, nicht übersehen.