Hessens Landtag macht weg frei für Asylanten in Pflegeberufen

Der Hessische Landtag hat eine Änderung des Altenpflegegesetzes verabschiedet. Danach dürfen künftig auch Menschen ohne Schulabschluß eine Altenpflegeausbildung beginnen.

Bislang war ein Hauptschulabschluß die Mindestvoraussetzung für den Ausbildungsbeginn. Ausdrücklich soll damit auch Asylbewerbern der Beruf des Altenpflegehelfers offenstehen. Die Linksfraktion enthielt sich, forderte aber zudem, junge Asylbewerber vor Abschiebungen zu schützen.

Eine weitere Änderung ermöglicht es Auszubildenden künftig, neben der Ausbildung ihren Hauptschulabschluß zu machen. Dafür startet ein eigenes Modellprojekt mit jährlich 160 Plätzen.

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