Internationaler Gerichtshof prüft Beschwerde Irans gegen die USA

Laut einer Mitteilung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag von Freitag wird dieses Tribunal im kommenden Oktober die Klage Irans gegen die USA prüfen, bei der es um die Beschlagnahme von iranischen Vermögenswerten in einer Höhe von mehreren Milliarden Dollar geht.

Wie in der Mitteilung betont wurde, werde die Akte vom 8. bis 12. Oktober durch den Internationalen Gerichtshof geprüft. Die Sitzung findet im Friedenspalast in der niederländischen Stadt Den Haag statt.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte im April 2016 das Einfrieren von rund zwei Milliarden US-Dollar an iranischen Vermögenswerten angeordnet. Die Gelder gehörten der iranischen Zentralbank und waren bei einer New Yorker Bank deponiert.

Im Juni 2016 hatte Iran eine Beschwerde beim Tribunal in Den Haag eingereicht und eine Freigabe des Vermögens gefordert.

Gerichte in den USA hatten allerdings erklärt, die Gelder sollen amerikanischen Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen zugesprochen werden.

In diesem Zusammenhang wurde bereits im Mai 2003 ein Urteil gegen die Islamische Republik Iran gefällt, das jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt und bei dem das Oberste US-Gericht in Washington entschied, dass 2,6 Milliarden US-Dollar an die Überlebenden des Anschlags von Beirut 1983 gehen sollen. Die Gelder gehörten zu den eingefrorenen iranischen Guthaben.

Bei dem Anschlag auf eine US-Kaserne in der libanesischen Hauptstadt Beirut waren am 23. Oktober 1983 241 US-Soldaten getötet worden. Fälschlicherweise wurde das Attentat der Islamischen Republik Iran zugeschrieben.

Iran hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.

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