Nach fünf Jahren und 437 Verhandlungstagen steht der Münchner Mammutprozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU kurz vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Gericht ein Urteil sprechen.
Zschäpe: "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe."https://t.co/8Uh6yz189v
— RT DE (@de_rt_com) July 3, 2018
Heute hat Beate Zschäpe zum zweiten Mal das Wort ergriffen. In ihrem Schlusswort distanzierte sie sich von den angeblichen Verbrechen des NSU und vom Rechtsextremismus insgesamt: «Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe.» Rechtes Gedankengut habe für sie «gar keine Bedeutung» mehr.
Die Bundesanwaltschaft hält Beate Zschäpe für mitschuldig an den insgesamt zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen sowie 15 Raubüberfällen, die dem NSU zugeschrieben werden, und fordert für die Angeklagte lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung.
Zschäpes Verteidiger halten sie für unschuldig an den Morden und Attentaten. Eines der zwei Verteidigerteams hält eine Strafe für Brandstiftung angezeigt, für das andere ist Zschäpe nur für die Beihilfe zu verschiedenen Überfällen verantwortlich zu machen.
Seit am 22.11.2011 die mutmaßlichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, wird der «Nationalsozialistische Untergrund», kurz NSU, für die neun sogenannten «Dönermorde» an Kleinunternehmern kurdischer, türkischer und griechischer Herkunft von 2000 bis 2006 verantwortlich gemacht, ebenso für den Polizistenmord von Heilbronn 2007, drei Anschläge in Köln und Nürnberg sowie für eine Reihe von Raubüberfällen.
Für Bundesanwaltschaft, Polizei und sonstige Behörden steht die Verantwortung des NSU ebenso fest wie für Politik, Medien und Gesellschaft. Dabei steht eigentlich nur fest, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe drei Thüringer Rechtsextremisten waren, die nach verschiedenen Straftaten Anfang 1998 in den Untergrund gingen und im November 2011 gewaltsam ums Leben (Mundlos, Böhnhardt) bzw. in Haft kamen (Zschäpe). Für eine Täterschaft der drei in den Fällen der ermordeten Kleinunternehmer und in dem der Heilbronner Polizisten gibt es keine belastbaren Beweise. Keine Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Zeugen an den Tatorten.
Die Arbeit der verschiedenen Polizeibehörden war wiederholt so offensichtlich fehlerhaft, dass der Verdacht auf Manipulation naheliegt. Verschiedene Verfassungsschutzbehörden hatten Informanten im Umfeld des NSU. Während der zahlreichen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse haben die Behörden sich immer wieder bemüht, die Aufklärung zu behindern. Egal wie das Urteil nächste Woche ausfällt, es bleiben zahlreiche Fragen offen.