Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) erweisen einander Rechtshilfe bei der Ermittlung von Korruptionsdelikten. Das gab der Pressedienst des GUS-Exekutivkomitees bekannt. Im Pressedienst wurde betont, dass am 11.-12. Juli in der GUS-Zentrale in Minsk die Sitzung der Expertengruppe zum Entwurf des Kooperationsabkommens der GUS-Mitgliedsstaaten über Bekämpfung der Korruption stattfindet. Das berichtet die Nachrichtenagentur BelTA am Samstag.
„Die Staaten werden einander Rechtshilfe bei der Ermittlung von Korruptionsdelikten erweisen, koordinierte und vereinbarte Ermittlungs- und Fahndungstätigkeit, operativ-vorbeugende Maßnahmen und Sondereinsätze durchführen, bei der Fahndung, Festnahme und Auslieferung von Personen zusammenarbeiten, die Korruptionsdelikte verübt haben“, wurde im GUS-Exekutivkomitee erläutert.
Die Abkommensnormen sind auf die Erhöhung der Effizienz der nationalen Bemühungen und Zusammenarbeit der GUS-Staaten bei der Bekämpfung der Korruption gerichtet. Im Pressedienst des Exekutivkomitees wurde hervorgehoben, dass eine vereinbarte Politik in der Gemeinschaft, gemeinsame Programme und Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption erarbeitet werden.
Es wird auch eine Antikorruptionsüberprüfung durchgeführt. Die Gemeinschaftsländer verbessern auch die Rechtsbasis für Kooperation und vereinheitlichen nationale Gesetze. Außerdem will man Zusammenarbeit bei der Fahndung und Erstattung von Korruptionseinnahmen, im Rechtsschutz und bei der Unterstützung von Bürgern und Organisationen zusammenarbeiten, die an der Korruptionsbekämpfung teilnehmen.
Die Seiten tauschen Informationen zur Bekämpfung der Korruption, Rechtserfahrungen und Resultate der Antikorruptionsüberprüfung aus, arbeiten bei der Vorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung von Arbeitskräften zusammen. Nach der endgültigen Abstimmung wird der Abkommensentwurf dem Rat der GUS-Staatschefs vorgelegt.
Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ist eine regionale internationale Organisation, in der sich verschiedene Nachfolgestaaten der Sowjetunion zusammengeschlossen haben.