Politischer Knalleffekt um das umstrittene Freihandelsabkommen CETA: der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen hat das Abkommen mit Kanada vorerst gekippt. Er will den Pakt erst dann unterschreiben, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) befindet, dass dieser Vertrag mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Zuerst! am Donnerstag.
Belgien hatte zuvor den EuGH angerufen, um Klarheit zu bekommen, ob die geplanten Schiedsgerichte – einer der am meisten umstrittenen Punkte des Vertragstextes – mit EU-Recht konform sind. Ein Nein würde bedeuten, dass das Vertragswerk neu verhandelt werden müsste, weil dann alle bisherigen Ratifizierungsschritte null und nichtig wären. Für den Aufschub hat Van der Bellen sogar ein Gutachten seines verfassungsrechtlichen Beraters Ludwig Adamovich eingeholt.
„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates für CETA zu respektieren, andererseits sind Prüfung und Entscheidung des EuGH zu achten und abzuwarten. Da auch die Mitgliedsstaaten Deutschland und Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem Urteil der Höchstrichter abschließen zu wollen, wird auch keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA entstehen“, begründete Van der Bellen Medien gegenüber sein Vorgehen.
Seine Entscheidung dürfte aber Wasser auf die Mühlen der CETA-Gegner in Italien sein. Auch dort hat die neue Regierung unter Premierminister Giuseppe Conte bereits kurz nach Amtsantritt ausdrücklich angekündigt, das Freihandelsabkommen mit Kanada nicht unterzeichnen zu wollen. (Zuerst!)