Völkerrechtsverstöße der US-Koalition in Syrien interessieren uns nicht

Dem Bundestag liegt ein neues Völkerrechtsgutachten des wissenschaftliches Dienstes zur Rolle Russlands und der USA im Syrienkonflikt vor. Fazit: Moskau handelt im Einklang mit dem Völkerrecht, die USA verstoßen dagegen. RT fragte nach und erhielt vielsagende Antworten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages widmete sich jüngst den völkerrechtlichen Aspekten des Syrien-Konfliktes. Seit Beginn der Kämpfe im Jahre 2011 «intervenieren zahlreiche Staaten und nicht-staatliche Akteure in Syrien», heißt es in der Einführung des Gutachtens.

https://youtu.be/-rBNGYkWlU4

Über den russischen Einsatz in Syrien steht im Gutachten:

Die russische Militärpräsenz auf syrischem Hoheitsgebiet und die hiermit verbundenen russischen Militäraktionen stützen sich auf die ausdrückliche Genehmigung der syrischen Regierung. Es handelt sich damit um eine sog. Intervention auf Einladung. Nach der im Völkerrecht vorherrschenden Auffassung ist eine solche Intervention im Ausgangspunkt zulässig und verstößt nicht gegen das in Art. 2 Nr. 4 UN-Charta verankerte Gewaltverbot.»

Dem Handeln der USA kann der Wissenschaftliche Dienst hingegen keine völkerrechtliche Konformität bescheinigen. Die «Bewaffnung und Ausbildung der syrischen Rebellengruppen durch die USA seit 2012» stellt laut dem völkerrechtlichen Gutachten einen Verstoß gegen das UN-Gewaltverbot dar.

Die militärische Präsenz der USA in Syrien im Kampf gegen den “IS” ist unter dem Blickwinkel des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Akteure völkerrechtlich umstritten und lässt sich mit abnehmender territorialer Präsenz des “IS” in Syrien immer weniger begründen.

Soll heißen: Verschwindet der IS in Syrien von allen Landstrichen, liegt kein Grund mehr vor für die US-Truppen weiters in Syrien zu agieren.

Über Israel heißt es im Fazit:

Die Bewertung der israelischen Angriffe gegen syrische und iranische Stellungen sowie die Hisbollah erweist sich als völkerrechtlich problematisch. Die Faktenlage ist in vielen Fällen nicht hinreichend geklärt. Hinzu kommt, dass die völkerrechtlich vorgebrachten Rechtfertigungsgründe zum Teil umstritten sind.

Auf Nachfrage von RT Deutsch, ob die Bundesregierung das Fazit des Völkerrechtsgutachtens des Bundestages teile, antworteten die Sprecher, dass ihnen das Gutachten angeblich nicht bekannt sei. Auch auf weitere Nachfragen machten die Merkel-Sprecher deutlich, wie wenig sie an der Einhaltung von Völkerrecht im Syrienkonflikt interessiert sind.

 

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