Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Missachtung von Regeln für die Energiemärkte, die für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise sorgen sollen. Konkret monierte die Brüsseler Behörde am Donnerstag eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bei der Festlegung von Netzgebühren sowie Mängel bei den deutschen Vorgaben zur Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen. Mit der Klage zieht die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Brüssel wirft der Bundesregierung vor, die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt zu haben. Die Einwände beziehen sich auf technische Details, und die Bundesregierung hat im Juli 2017 sogar schon einmal gesetzlich nachgebessert. Doch reicht dies der EU-Kommission nicht.
Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Vorgaben aus dem sogenannten Dritten Energiepaket zieht sich schon seit Jahren hin. Bereits im Februar 2015 hatte die Kommission in Berlin Änderungen angemahnt, im April 2016 abermals. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reagierte skeptisch. «Der Gesetzgeber muss im Sinne der bestehenden Gewaltenteilung die Möglichkeit haben, den gesetzlichen Rahmen für behördliche Entscheidungen zu setzen», erklärte der Verband. Aus der Bundesregierung selbst gab es zunächst keine Reaktion.
Quelle: RT