Droht im konkreten Fall ein unfaires Verfahren, muss der EU-Haftbefehl nicht vollstreckt werden, entschied am Mittwoch der Gerichtshof der Europäischen Union.
Andere EU-Staaten können die Auslieferung von Verdächtigen an Polen wegen der dortigen Justizreform untersagen. Eine Justizbehörde müsse von der Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls absehen, wenn das Recht auf ein faires Verfahren in einem anderen Mitgliedsland gefährdet sei, begründete der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil am Mittwoch. Im konkreten Fall entschieden die Luxemburger Richter über einen Polen, der wegen Drogenhandels gesucht und in Irland verhaftet wurde. Dieser widersprach seiner Übergabe an Polen und verwies auf die Reformen im polnischen Justizsystem, die auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen hatten. — derstandard.at/2000084117676/EuGHEU-Haftbefehl-nach-Polen-muss-nicht-vollstreckt-werden